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Bernd Lütjen

Demokratie-Fundament

Landrat Bernd Lütjen zu 75 Jahren Grundgesetz.

Bild: Patrick Viol

Das Grundgesetz, seit seiner Verkündung im Jahr 1949 die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, gilt als ein herausragendes Dokument demokratischer und rechtsstaatlicher Prinzipien. Bester und gleichzeitig wichtigster Teil des Grundgesetzes ist die klare Verankerung der Grundrechte, die jeder Bürgerin und jedem Bürger unabdingbare Rechte garantiert. Artikel 1 des Grundgesetzes, der die Würde des Menschen als unantastbar erklärt, bildet das Herzstück der Verfassung und die Grundlage individueller Freiheit und Menschenwürde. Die Grundrechte bilden die Basis für eine freie und gerechte Gesellschaft.

Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist die im Grundgesetz verankerte föderale Struktur, die eine Ausgeglichenheit zwischen Bund und Ländern schafft und so die Dezentralisierung politischer Macht fördert. Die Gewaltenteilung verhindert eine Machtkonzentration und sorgt für eine funktionierende Demokratie, in der Exekutive, Legislative und Judikative sich gegenseitig kontrollieren.

In Bezug auf den Reformbedarf ist ein oft diskutierter Punkt die Notwendigkeit einer stärkeren Betonung des Umweltschutzes. Zwar enthält das Grundgesetz in Artikel 20a eine Verpflichtung des Staates, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen, doch sollte diese Regelung präzisiert werden, um den aktuellen Herausforderungen des Klimawandels gerecht zu werden.

Insgesamt sehe ich das Grundgesetz als starkes Fundament unserer deutschen Demokratie, das jedoch in gewissen Bereichen Anpassungen benötigt, um den heutigen und zukünftigen Herausforderungen in unserer Gesellschaft gerecht zu werden.

 


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