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Corona-Maßnahmen bis 31. August verlängert

Niedersachsen. Die noch geltenden Corona-Maßnahmen werden in Niedersachsen bis zum 31. August verlängert. In wenigen Details wurde die Verordnung von der Landesregierung angepasst.

Aufgrund der gerade beginnenden Sommerwelle und des weiterhin hohen Infektionsdrucks durch COVID-19 hält die Niedersächsische Landesregierung ein Festhalten an den bisherigen Schutzmaßnahmen nach wie vor für geboten. „Angesichts steigender Infektionszahlen brauchen wir auch im Sommer Schutzmaßnahmen - wie beispielsweise die Maskenpflicht im ÖPNV. Der beste Schutz ist und bleibt jedoch die Impfung. Deshalb bitte ich ältere Menschen über 70 Jahre, den Schutz durch eine 4. Impfung aufzufrischen“, sagt Ministerpräsident Stephan Weil. Er fordert von der Bundesregierung auch eine neue Testverordnung und ein neues Infektionsschutzgesetz. „Der Bund muss jetzt mit einer neuen Testverordnung zügig dafür sorgen, dass sich Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin freiwillig und kostenlos testen lassen können. Wir brauchen auch ein neues Infektionsschutzgesetz, das Länder und Kommunen wieder in die Lage versetzt, mit angemessenen Instrumenten auf eine verschärfte Infektionslage zu reagieren.“ Dies werde man im Herbst brauchen, so Weil.
 
Änderungen bei der Maskenpflicht
 
Im Wesentlichen bleiben die durch die bisherige Verordnung geregelten Schutzmaßnahmen erhalten. Eine Änderung in Paragraf 4 ermöglicht in Zukunft den Zutritt zu Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen mit einem unter Aufsicht durchgeführten Selbsttest. Test können ab sofort auch vor Ort durchgeführt werden, Besucher:innen dürfen die Einrichtungen nun zu diesem Zweck betreten. Mitarbeiter:innen und anderen in den Einrichtugen tätige Menschen dürfen jetzt auch einfache OP-Masken statt FFP2- oder KN95-Schutzmasken tragen, für Besucher:innen gilt das nicht.


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