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Corona-Gipfel beschließt neue Quarantäne-Regeln

Niedersachsen/Berlin (jm). Der jüngste Corona-Gipfel von Bund und Ländern hat neue Quarantäne-Regeln beschlossen. Die aktuellen Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen.

Die Kontaktbeschränkungen, die in Niedersachsen während der „Weihnachtsruhe“ galten, sollen weiter bestehen. So lautet der Beschluss des jüngsten Corona-Gipfels von Bundeskanzler Scholz und den Ministerpräsident:innen der Länder.
Die aktuellen Einschränkungen könnten aufgrund der momentanen Lage nicht zurückgenommen werden, waren sich die Länderchef:innen und der Kanzler einig. Es soll also dabei bleiben, dass Geimpfte und Genesene sich privat mit bis zu zehn Personen treffen dürfen. Ungeimpfte dürfen höchsten mit zwei Personen eines anderen Haushalt zusammenkommen. Ausgenommen bleiben nach wie vor Kinder unter 14 Jahren.
 
Kultur und Freizeit
 
Clubs und Discotheken (sogenannte „Tanzlustbarkeiten“) bleiben weiter geschlossen, auf Bars und Kneipen wollen die Länder ein „besonderes Augenmerk“ legen, wenn sie die Beschlüsse in ihrer jeweiligen Verordnung umsetzen. Für Kultur- und Freizeiteinrichtungen gilt weiterhin unabhängig von der Inzidenz die 2G-Regel. In der Gastronomie sollen ebenfalls nur Geimpfte und Genesene Zutritt haben und demnächst auch einen Test vorweisen müssen (2G-Plus). Ausgenommen von der Testpflicht sind Personen, die bereits drei Impfungen (Booster) erhalten haben.
 
Neue Quarantäne-Regeln
 
Bereits im Vorfeld des Treffens war bekannt geworden, dass die Quarantäne-Regeln geändert werden sollen. Wegen der schnellen Verbreitung der Omikron-Variante befürchtet die Politik, die Funktionsfähigkeit der kritischen Infrastruktur könnte durch eine Vielzahl an Personalausfällen (durch Quarantäne und Erkrankungen) gefährdet werden. Bisher gilt für Omikron-Fälle eine strenge 14-tägige Quarantäne, aus der sich Betroffene nicht freitesten können.
In Zukunft sollen dreifach Geimpfte, frisch Geimpfte und Genesene nicht mehr in Quarantäne müssen, wenn sie Kontakt zu Infizierten hatten. Für alle anderen gilt eine Quarantänezeit von 10 Tagen, nach 7 Tagen soll es Möglichkeit zum „Freitesten“ - auch mit einem zertifizierten Antigen-Schnelltest - geben. Beschäftigten in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen brauchen zum Freitesten nach wie vor einen PCR-Test. Schüler:innen und Kinder in Kitas und anderen Betreuungsangeboten können sich bereits nach 5 Tagen freitesten.
 
Impfpflicht
 
Die Impfkampagne soll weiter mit „Hochdruck“ vorangetrieben werden. Ziel seien weitere 30 Millionen Impfungen bis Ende Januar. Die Ministerpräsident:innen und der Bundeskanzler halten außerdem eine allgemeine Impfpflicht für notwendig. Ein Zeitplan für ein entsprechendes Gesetz soll bald vorliegen.
Die Beschlüsse des Treffens sollen als gemeinsame Mindeststandards für alle Bundesländer verstanden werden. Strengere Maßnahmen in einzelnen Ländern seien weiterhin möglich. Die Bundesländer müssen die Vereinbarungen in ihrer jeweiligen Corona-Verordnung umsetzen. Das nächste Treffen zwischen Bund und Ländern ist für den 24. Januar geplant. Das Land Niedersachsen hat derweil bekannt gegeben, dass die sogenannte Weihnachts- und Silvesterruhe bis Ende Januar verlängert worden ist.


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