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Bußgeldbescheide sollten überprüft werden

Wer als Autofahrer einen Bußgeldbescheid erhält, darf sich zunächst einmal ärgern. Möglicherweise hat er tatsächlich einen Verstoß begangen, der zu Recht geahndet wird. Ärgerlich ist die Sache trotzdem. In manchen Fällen liegen die Dinge jedoch ganz anders, denn nicht jeder Vorwurf ist auch wirklich berechtigt.

Als Betroffener eines solchen Ordnungswidrigkeitenverfahrens steht man aber keineswegs rechtlos da. Durch Einschaltung eines Rechtsanwalts kann Akteneinsicht beantragt und der Vorwurf überprüft werden. Dies gilt für Geschwindigkeitsmessungen genauso wie für Rotlichtverstöße oder andere Vorwürfe gleichermaßen.
Die Bußgeldbehörde ist sogar gehalten, den Betroffenen anzuhören, bevor ein Bußgeldbescheid erlassen wird. Dieses Recht sollte man jedoch erst dann gebrauchen, wenn alle Fakten auf dem Tisch liegen und der Vorfall rechtlich und tatsächlich vollständig bewertet ist. Die Einschaltung eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht empfiehlt sich daher unmittelbar nach Erhalt der unliebsamen Post.
Wehrt sich der Betroffene nicht gegen den Bußgeldbescheid, kann es schnell teuer werden. Nach dem aktuellen Bußgeld- und Punktesystem sind die Bußgelder deutlich höher als noch vor wenigen Jahren. Auch droht viel schneller der Verlust des Führerscheines. Gerade der Führerschein ist aber für Viele unabdingbar, um zur Arbeit zu fahren und sonstige Erledigungen tätigen zu können.
Deshalb sollte in jedem Fall bei Erhalt eines Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheides sorgfältig geprüft werden, ob der Vorwurf zutreffend und belegt ist. Andernfalls ist sofort die Hilfe eines Fachanwaltes in Anspruch zu nehmen, denn auch in Ordnungswidrigkeitenverfahren gilt: Wer sich nicht fachgerecht wehrt, hat kaum eine Chance.
 
Prof. Dr. Tim Jesgarzewski
Prof. Dr. Jesgarzewski & Kollegen Rechtsanwälte
Lange Str. 3
27711 Osterholz-Scharmbeck
www.drjesgarzewski.de


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