Janine Girth

Brexit - Auswirkungen im Landkreis

Landkreis Osterholz (eb). Das Vereinigte Königreich wird voraussichtlich mit Ablauf des 29. März aus der Europäischen Union austreten. Dieser sogenannte Brexit führt zu vielen Veränderungen, die unter anderem britische Staatsangehörige betreffen, die im Landkreis Osterholz leben. Der Landkreis bietet allen betroffenen Briten eine Beratung an.
Derzeit sind die Entwicklungen und Bedingungen, die mit dem Brexit einhergehen noch nicht vollständig absehbar. Britische Staatsangehörige werden jedoch in jedem Fall nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU einen Aufenthaltstitel oder einen anderen Nachweis über ihr Aufenthaltsrecht benötigen.
Sofern es zu einem ungeregelten Austritt kommt (sogenannter „No-Deal-Brexit“), gilt für britische Staatsbürger eine Übergangsfrist bis voraussichtlich 30. Juni. In dieser Zeit gelten die bisherigen Freizügigkeitsregeln der EU fort. Innerhalb die-ser Übergangsphase müssen betroffene Personen einen Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde im Landkreis Osterholz beantragen.
Der Landkreis hat alle Briten im Kreisgebiet angeschrieben und über die verschiedenen ausländerrechtlichen Konstellationen informiert. Sofern kein Infobrief zugestellt wurde, bittet der Landkreis Betroffene, Kontakt mit der Ausländerbehörde aufzunehmen. Weitere Informationen gibt es unter www.landkreis-oster-holz.de/brexit.


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