Bis zu 25.000 Euro Bußgeld
Damit sollen entsprechende Ordnungswidrigkeiten niedersachsenweit einheitlich geahndet werden.
Die Verordnung des Landes sieht bei Missachten der Regelungen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro vor. In dem insgesamt 23 Punkte umfassenden Katalog werden nun konkrete Regelsätze für jeden Verstoß angegeben. Ein Nichteinhalten des Mindestabstandes in der Öffentlichkeit wird beispielsweise mit 150 Euro Bußgeld versehen. „Die angegebenen Regelsätze zu den Bußgeldern verdeutlichen in ihrer Höhe, wie wichtig es aus Infektionsschutzgründen ist, sich an die Regelungen zu halten“, sagt Landrat Bernd Lütjen.
Außerdem hat das Land Niedersachsen seine Verordnung vergangene Woche noch einmal geändert. Neben der Wiedereröffnung der Baumärkte für Privatkunden betrifft dies die Einreise nach Niedersachsen aus dem Ausland. Betroffene Personen müssen sich nun grundsätzlich in 14-tägige Quarantäne begeben und das Gesundheitsamt informieren. In der Verordnung sind Ausnahmen und nähere Bestimmungen geregelt. Der Landkreis hat die Verordnung auf seiner Internetseite unter www.landkreis-osterholz.de/corona bereitgestellt.