eb

Baumschutzsatzung: Linke legt eigene Fassung vor

Osterholz-Scharmbeck (eb). Zu weit gehen der Linksfraktion manche Paragrafen im Entwurf für eine neue Baumschutzsatzung in der Kreisstadt. Andere wiederum nicht weit genug. Nun legt die Stadtratsfraktion einen eigenen Entwurf vor.

„Ich finde, er ist lesbarer“, sagt Fraktionsvorsitzender Herbert Behrens, „Und wir haben den Paragrafen 7 ,Verwertung von Bäumen’ rausgenommen.“ Der gehöre in keine Satzung, die große Bäume schützen soll.
Der Paragraf 7 stand bereits in der Satzung von 1988 und wurde von der Verwaltung in den neuen Entwurf übernommen. Danach ist es landwirtschaftlichen Betrieben erlaubt, auf ihren Hofstellen Bäume mit einem Stammumfang von bis zu 250 cm zu fällen und durch einen neu gepflanzten Baum mit einem Umfang von 15 cm zu ersetzen. Von Ersatz könne keine Rede sein, meint Die Linke und fordert: „Dieser Paragraf muss raus!“
Beim Baumschutz komme es darauf an, die Bürger für den Klimaschutz zu gewinnen, und sie nicht zu bevormunden, heißt es weiter von der Fraktion. Sie hat in ihren Entwurf hineingeschrieben: „Mit der vorliegenden Satzung will die Stadt Osterholz-Scharmbeck durch den Schutz von Bäumen den Charakter einer Gartenstadt erhalten.“ Die Linksfraktion schlägt zudem vor, mehr Bäume unter Schutz zu stellen.
Nicht erst ab 100 Zentimeter Stammumfang, sondern bereits ab 60 cm Umfang sollen die Bäume geschützt werden. Auch sollen Laub- und Nadelbäume unter die Satzung fallen. In der Vorlage der Verwaltung sind Nadelbäume bis auf wenige Ausnahmen vom Schutz ausgenommen.
„Wir haben uns intensiv mit den Satzungen anderer Kommunen beschäftigt, die Mustersatzung des Deutschen Städtetages reichte uns nicht aus“, sagt Herbert Behrens. Die Version der Linken falle auch etwas kürzer aus.„Dann kann die Satzung auch als Faltblatt herausgegeben werden, denn Baumschutz betrifft jeden“, so der Chef der Linksfraktion im Rat.


UNTERNEHMEN DER REGION