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Bauamt wird digital

Der Landkreis Osterholz weist darauf hin, dass Bauanträge ab Montag, 1. Januar 2024, ausschließlich digital eingereicht werden können.

Die Digitalisierung in Deutschland schreitet auch in Verwaltungsdienstleistungen stetig weiter voran.

Das Land Niedersachsen hat die Niedersächsische Bauordnung geändert und schreibt vor, dass der Landkreis Osterholz ab dem 1. Januar 2024 nur noch digitale Bauanträge entgegennehmen darf. Das bedeutet, dass alle bauordnungsrechtlichen Anträge in digitaler Form an die Bauaufsichtsbehörde zu übermitteln sind.

Anträge können dann künftig über die Internetseite des Landkreises Osterholz eingereicht werden. Dafür ist ein Nutzerkonto zur sicheren Authentifizierung notwendig. Dieses Konto kann über die Internetseiten der kreisangehörigen Kommunen und des Landkreises erstellt werden. Weitere Servicekonten wie BundID oder Mein Unternehmenskonto (MUK) sind ebenfalls möglich.

„Die gesetzliche Verpflichtung ist natürlich das eine, aber insbesondere der Servic-Gedanke und die Möglichkeit, das Verfahren insgesamt zu modernisieren und effizienter zu gestalten, steht bei der Digitalisierung im Vordergrund“, sagt Annika Habeck, Bauordnungsamtsleiterin.

Bisher werden rund 40 Dienstleistungen beim Landkreis Osterholz digital angeboten. Im kommenden Jahr sollen weitere Verwaltungsdienstleistungen dann digitalisiert werden.

 

Symbol 24

 

Der Landkreis und die kreisangehörigen Kommunen entwickeln seit Ende 2021 die Thematik gemeinsam und erweitern das Angebot kontinuierlich. Jede Kommune hat eine zentrale Seite zu Online-Diensten entwickelt. Zugänglich sind diese Seiten einheitlich über ein Symbol mit der Zahl 24 auf der Startseite. Mit dem Symbol soll deutlich werden, dass die Online-Dienste rund um die Uhr in Anspruch genommen werden können.

Foto: eb


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