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Aufstallungspflicht für Geflügel im Landkreis

Landkreis Osterholz (eb). Wegen der Verbreitung der Geflügelpest in der Region hat der Landkreis Osterholz eine Stallpflicht angeordnet.

Bei zahlreichen Wildvögeln, vor allem an der Ost- und Nordseeküste, aber auch bei Wildenten in den Landkreisen Cuxhaven, Wesermarsch, wurde die hochpathogene Aviäre Influenza, auch bekannt als Geflügelpest oder Vogelgrippe, festgestellt. In den Landkreisen Cloppenburg, Aurich und Nienburg sind bereits mehrere Hausgeflügelbestände betroffen.
Vor diesem Hintergrund hat der Landkreis Osterholz per Allgemeinverfügung die Aufstallung des Geflügels im Kreisgebiet angeordnet. Der Landkreis folgt damit weiteren Landkreisen in Niedersachsen. Ziel der Aufstallung ist es, die Eintragsgefahr des Geflügelpesterregers in die Nutzgeflügelbestände zu reduzieren.
Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Sie kann bei infizierten Vögeln zu schweren Erkrankungen und massenhaften Verenden führen. Vor allem Wasservögel und aasfressende Vögel übertragen das Virus und gefährden damit auch Geflügelhaltungen privat wie gewerblich.
Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) schätzt in seiner aktuellen Bewertung das Risiko einer Einschleppung der Geflügelpest in die Geflügelhaltungen als hoch ein. Alle Geflügelbesitzer:innen im Landkreis Osterholz, die eine Freilandhaltung betreiben, müssen ihr Geflügel demnach ab Donnerstag, 18. November 2021 bis auf weiteres in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung mit einem überstehenden dichten Dach und Seitenwänden aus vogeldichtem Draht unterbringen. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommt, muss für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Geflügel darf zudem nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben.
Lediglich in begründeten Einzelfällen sind Ausnahmen von der Aufstallungspflicht, beispielsweise für Gänsehaltungen, bei denen keine Aufstallungsmöglichkeit existiert, auf Antrag möglich. Ein entsprechendes Formular kann auf der Internetseite des Landkreises (www.landkreis-osterholz.de/gefluegelpest) heruntergeladen werden. Erkrankungen des Menschen mit diesem Vogelgrippevirussubtyp wurden bisher nicht nachgewiesen. Erhitzte Geflügelprodukte sind generell hinsichtlich einer Übertragung des Erregers unbedenklich.


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