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Artikel 3, Abs. 2 GG

Zum Tag des Grundgesetzes am 23. Mai wurde im Rathaus Hambergen die Ausstellung „Die Mütter des Grundgesetzes“ eröffnet.

Hambergen. Die Ausstellung ist ein Angebot des Helene Weber Kollegs und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Das Helene Weber Kolleg ist die erste bundesweite und parteiübergreifende Plattform für politisch engagierte Frauen. Benannt ist das Helene Weber Kolleg nach einer der vier Mütter des Grundgesetzes, die 1949 die Aufnahme des Artikels „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ (Art. 3 Abs. 2 GG) in die deutsche Verfassung erstritten haben.

Ein Schwerpunkt des Kollegs liegt in der Gewinnung und Stärkung von Frauen in der Kommunalpolitik, dem Fundament der Demokratie. Denn selbst 100 Jahre nach der Einführung des aktiven und passiven Frauenwahlrechts sind Frauen in der Politik noch stark unterrepräsentiert: Nur rund ein Viertel der kommunalen Parlamentssitze wird von Frauen besetzt und nur ein Zehntel der Rathäuser und Landratsämter von Frauen geführt.

Das Helene Weber Kolleg fördert weiblichen Nachwuchs und gibt Handlungsempfehlungen, wie die strukturelle Benachteiligung von Frauen in der Kommunalpolitik beseitigt werden kann. Elisabeth Selbert, Helene Weber, Frieda Nadig und Helene Wessel waren die einzigen weiblichen Abgeordneten des 65 Personen umfassenden Parlamentarischen Rates, der von September 1948 bis Juni 1949 in Bonn tagte. Sie erkämpften mit Art. 3, Abs. 2 GG die Verankerung der Gleichberechtigung im Grundgesetz. Ohne das Engagement der vier Frauen im Parlamentarischen Rat und der vielen Frauen, die sich in der Öffentlichkeit für die Gleichberechtigung stark machten, wäre es zu dieser Formulierung nicht gekommen. Die Ausstellung zeichnet auf 17 Plakaten ihr Leben und Wirken nach und würdigt das politische Engagement, das die vier Mütter des Grundgesetzes in den ersten Jahren der Bundesrepublik gezeigt haben.

Nach Hambergen wurde die Ausstellung von der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten Marie Grotheer geholt. Die Ausstellung ist während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag jeweils 8 bis 12 Uhr und zusätzlich Donnerstag von 14 bis 18 Uhr) bis einschließlich 28. Juni im ersten Obergeschoß des Rathauses, Bremer Str. 2, 27729 Hambergen zu sehen.

 


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