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Gedenkorte sichern

Niedersachsen (eb). Die Interessengemeinschaft niedersächsischer Gedenkstätten und Initiativen zur Erinnerung an die NS-Verbrechen fordert 1,2 Millionen jährlich vom Land, um die gewachsene Gedenkstättenlandschaft in Niedersachsen zukunftssicher zu machen.

Aktuell arbeiten zahlreiche Gedenkstätten in Niedersachsen in Trägerschaft von gemeinnützigen Vereinen und Stiftungen allerdings mit unzureichender personeller und finanzieller Ausstattung. Angesichts der notwendigen Erweiterung und Modernisierung vieler Orte und den gestiegenen Anforderungen und Erwartungen an Professionalisierung, Digitalisierung, Medialisierung und den ständig wachsenden Aufgaben vor allem im Bereich der Vermittlungs- und Bildungsarbeit reichen die vom Land und den Kommunen bereitgestellten Mittel nicht aus, mahnt die Interessengemeinschaft niedersächsischer Gedenkstätten und Initiativen zur Erinnerung an die NS-Verbrechen.
Viele der Gedenkstätten in Niedersachsen, zu der auch die Gedenkstätte Lager Sandbostel gehört, stünden daher an einer entscheidenden Schwelle ihrer Entwicklung. Es gehe um nichts Geringeres als um die Grundsicherung und damit um die Existenz bürgerschaftlich getragener Gedenkstätten in Niedersachsen.
Um viele Gedenkorte nachhaltig zu sichern, sei eine verstärkte landespolitische Verantwortung gefordert. Zur nachhaltigen Sicherung der gewachsenen Gedenkstättenlandschaft werde eine landesseitige institutionelle Förderung in Höhe von 1,2 Millionen Euro pro Jahr benötigt.
Nach aktuellem Stand belaufen sich die Personalkosten auf 250.000 Euro jährlich. Hinzu kommen Sach- und Betriebskosten in Höhe von 50.000 Euro. Daraus ergibt sich ein von der IG gemeinsam mit der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten identifizierter jährlicher Bedarf von 300.000 Euro für jede institutionell zu fördernde Gedenkstätte. Erwartet wird, dass die Hälfte der erforderlichen Mittel aus der Region kommt, vorzugsweise von den Kommunen. Landesseitig seien somit jährlich 1,2 Millionen Euro für die institutionelle Förderung mittelfristig unabdingbar.


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