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Ulrich Evers

Bauausschuss beriet über Änderungen im Flächennutzungsplan

Selsingen. Auf der Tagesordnung seiner 15. Sitzung hatte der Bauausschuss der Samtgemeinde Selsingen vor allem zwei Tagesordnungspunkte, in denen es zum einen um die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum anderen um die Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes ging.
Bauamtsleiter Jan Postels (l.), hier zusammen mit Samtgemeindebürgermeister Gerhard Kahrs, erläuterte den Ausschussmitgliedern nochmals den Stand in Sachen der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde.  Foto: ue

Bauamtsleiter Jan Postels (l.), hier zusammen mit Samtgemeindebürgermeister Gerhard Kahrs, erläuterte den Ausschussmitgliedern nochmals den Stand in Sachen der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde. Foto: ue

Selsingen. Auf der Tagesordnung seiner 15. Sitzung hatte der Bauausschuss der Samtgemeinde Selsingen vor allem zwei Tagesordnungspunkte, in denen es zum einen um die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum anderen um die Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes ging.
Ausschussvorsitzender Klaus Schröder führte zügig durch die Regularien und übergab das Wort dann an Bauamtsleiter Jan Postels, der den Ausschussmitgliedern nochmals die zur Abstimmung stehenden Beschlüsse erläuterte.
Von der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes sind insgesamt fünf Flächen betroffen. Neben den geplanten Wohnbauflächen Feldstraße in Seedorf, Granstedter Straße in Selsingen, Kutenholzer Straße II in Byhusen und Richtweg in Deinstedt, handelt es sich dabei auch um die Erweiterung einer gewerblichen Baufläche Godenstedter Straße in Seedorf (der Anzeiger berichtete).
Der Samtgemeindeausschuss hatte beschlossen, die im weiteren Prozess nötigen Beteiligungen der Öffentlichkeit durchzuführen. Die daraus resultierenden Ergebnisse und Anmerkungen wurden in den Vorentwurf der Planunterlagen eingearbeitet. Insgesamt wurden von Behörden und beteiligten Institutionen 16 Stellungnahmen eingereicht, die jedoch größten Teils in Vergangenheit bereits bekannt und somit in die Planungen integriert worden waren. „Aus unserer Sicht haben sich dadurch keine Gründe ergeben, die vorliegenden Planungen zu ändern“, resümierte Jan Postels nach nochmaliger Vorstellung der einzelnen Maßnahmen.
So hatten die Ratsmitglieder auch kein Problem, der Beschlussempfehlung zu den eingegangenen Stellungnahmen in der vorliegenden Fassung einstimmig zuzustimmen. Einstimmigkeit lag auch im Beschluss vor, die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und nach Prüfung der Bedenken und Anregungen zu beschließen.
Diskussionsbedarf gab es hingegen bei dem Tagesordnungspunkt, der sich mit dem fünften Beteiligungsverfahren zum Entwurf 2020 der Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP) für den Landkreis Rotenburg befasste.
Für den Bereich der Samtgemeinde Selsingen haben sich gegenüber dem RROP-Entwurf 2019 unter anderem folgende Veränderungen ergeben: Das Vorranggebiet für Windenergienutzung in Sandbostel / Bevern wurde von 127 ha auf 124 ha reduziert. Eine Verkleinerung liegt auch bei der Abgrenzung des „Vorranggebietes Biotopverbund“ und „Vorranggebiet Natur und Landschaft“ im Bereich des Haaßeler Bruchs vor. Hier bezieht sich die Verkleinerung auf Flächen in der Gemarkung Anderlingen.
Änderungsbedarf sah Ausschussmitglied Walter Lemmermann (WFB) in Sachen Freistellungsregelung für den Bau und Betrieb einer geplanten Deponie. Hier heißt es bisher, dass die vom Planfeststellungsbeschluss betroffene Fläche im Vorranggebiet Biotopverbund beziehungsweise Natur und Landschaft verbleiben soll. Dennoch wird im RROP eine Ausnahmeregelung formuliert, die eine „für den Fall einer sich ergebenden Vollziehbarkeit der Deponieplanung eine sachgerechte Konfliktlösung“ sicherstellen soll. Hier sieht Lemmermann zwar eine Übernahme der räumlichen Begrenzung, nicht aber eine sachliche. „Es ist zum Beispiel nicht geklärt, woher das Wasser für die Deponiebefeuchtung kommen soll“, so Lemmermann. Wenn dafür die Entnahme von Grundwasser angedacht sei, habe das massive Auswirkungen auf den ganzen Haaßeler Bruch.
„Es geht uns nicht um Planungshinderung, sondern um den Schutz der Landschaft“, stellte er klar und bat die anderen Ausschussfraktionen für Unterstützung in dieser Hinsicht.
Probleme hat die WFB auch mit einer Formulierung im Bereich „Eigenentwicklung der Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde“. Hier sei eine Ergänzung in den RROP aufgenommen worden, der für die Mitgliedsgemeinden die Ausweisung von neuen Bauplätzen in Zukunft sehr problematisch mache. Lemmermann forderte, diese Änderung der Begründung zur Entwicklung der Siedlungsstruktur zu streichen. Dem stimmten die Ausschussmitglieder einstimmig zu.


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