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Stärkung regionaler Kultur Landschaftsverband Stade vergibt Fördermittel

Stade. Im Jahr 2019 fördern das Land Niedersachsen (Ministerium für Wissenschaft und Kultur) und die Landschaften und Landschaftsverbände in Niedersachsen Investitionen in kleinen Kultureinrichtungen mit insgesamt 2,5 Millionen Euro. Von diesem Betrag werden 1,5 Millionen Euro über die Landschaften und Landschaftsverbände vergeben, 1 Million Euro vergibt das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK).

 Anträge mit Fördersummen von 1.000 Euro bis 25.000 Euro sind beim jeweils zuständigen Landschaftsverband zu stellen, Anträge mit Fördersummen über 25.000 Euro (bis zu 200.000 Euro) direkt beim MWK (Antragsstichtag beim MWK: 30. September) im Online-Antragsverfahren. Im Elbe-Weser-Dreieck (Landkreis Cuxhaven, Landkreis Osterholz, Landkreis Rotenburg (Wümme), Landkreis Stade, Landkreis Verden) vergibt der Landschaftsverband Stade die Förderungen zwischen 1.000 Euro und 25.000 Euro. Für Investitionsprojekte der kleinen Kultureinrichtungen im Elbe-Weser-Dreieck stehen voraussichtlich insgesamt etwa 160.000 Euro zur Verfügung. Das Programm richtet sich an kleine Kultureinrichtungen, die in der Regel über nicht mehr als drei Vollzeitstellen verfügen. Gefördert werden: bauliche Maßnahmen inklusive Erhaltungsmaßnahmen, digitale Infrastruktur, Veranstaltungstechnik, Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität, Maßnahmen zur Verbesserung der inhaltlichen Qualität und Anschaffungen zur Gewährleistung des Kulturbetriebs. Die Förderquote für eine Maßnahme kann jeweils bis zu 75 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten betragen. Einzelheiten sind in den Förderkriterien geregelt, die auf den Internetseiten des Landschaftsverbandes Stade: www.landschaftsverband-stade.de und des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur: www.mwk.niedersachsen.de eingesehen und heruntergeladen werden können.
Antragsberechtigt sind rechtsfähige juristische Personen des privaten Rechts, z. B. eingetragene Vereine, GbRs, gGmbHs oder Stiftungen. Die Antragsteller müssen Träger einer Einrichtung mit eindeutig kultureller Ausrichtung sein bzw. einer solchen angehören (z. B. Heimatvereine, Amateur-theater, Freilichtbühnen, Freie professionelle Theater, nichtstaatliche Museen, soziokulturelle Einrichtungen, Kunstvereine, Kunstschulen, Musikschulen, Musikzentren).
Für die kleinen Kultureinrichtungen im Elbe-Weser-Dreieck, die eine Förderung zwischen 1.000 und 25.000 Euro beim Landschaftsverband Stade beantragen wollen, gibt es zwei Antragsstichtage: Die Anträge sind bis zum 30.10. (1. Vergaberunde) oder bis zum 30.4.2020 (2. Vergaberunde) an den Landschaftsverband Stade, Johannisstr. 3, 21682 Stade, zu richten.


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