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A20: CDU weist Kritik des BUND zurück

Niedersachsen (eb). Der Bau der A20 sei eines der wichtigsten Projekte für die Region, betont der CDU-Gemeindeverband Bremervörde, während der BUND den Stellungnahmen von IHK und CDU bezüglich der BUND-Studie zur Kostensteigerung der Küstenautobahn widerspricht.
Fluch oder Segen? Beim Thema Küstenautobahn gehen die Meinungen auseinander.  Foto: AdobeStock/cevahir87

Fluch oder Segen? Beim Thema Küstenautobahn gehen die Meinungen auseinander. Foto: AdobeStock/cevahir87

„Weitere Verzögerungen dürfen wir uns nicht erlauben, da wir sonst weiter von den urbanen Zentren abgehängt werden. Die Kritik des Umweltverbandes BUND weisen wir zurück“, so der Vorsitzende Dirk-Frederik Stelling.
 
„Lebensader der Volkswirtschaft“
 
Oliver Grundmann, Abgeordneter des Deutschen Bundestages formuliert es so: „Die Küstenautobahn wird einen starken Impuls zur Stärkung unserer Region auslösen. Schnelle Erreichbarkeit ist essentiell für unsere Wettbewerbsfähigkeit. Autobahnen sind und bleiben die Lebensadern unserer Volkswirtschaft.“
Das Planungsverfahren für einen Autobahnbau sei leider inzwischen so umfangreich und kompliziert geworden, dass es sich – wie im Fall der A20 – jahrzehntelang hinziehen könne. Dies liege u.a. auch an den hohen Umweltstandards, die eingehalten werden müssten. Alleine im Raum Bremervörde seien ca. 100 Hektar für Kompensationsmaßnahmen vorgesehen – hier werden u.a. im Kornbecksmoor Flächen wiedervernässt. Hinzu kämen zahlreiche Maßnahmen zum Schutz der Tiere rund um den Trassenverlauf, wie z.B. sog. „Grün-Brücken“.
Dass der BUND dies in seiner neuesten Stellungnahme unter den Tisch fallen lasse, halte man für äußerst kritisch. Durch die permanent steigenden Baukosten werde auch die Küstenautobahn von Jahr zu Jahr teurer. Umso wichtiger sei es, dass es nun so schnell wie möglich mit dem Bau losgehe.
 
“Wichtig für Bremervörde“
 
Und Bremervördes Bürgermeister-Kandidat Stefan Imbusch betont: „Die A20 ist nicht nur überregional wichtig, sondern auch ganz besonders für Bremervörde. Der Abschnitt 6 wird als Umfahrung für die Stadt fungieren. Bisher läuft der überregionale Schwerlastverkehr mitten durch das Stadtzentrum. Bremervörde braucht die A20.“ Einerseits um die Innenstadt vom LKW-Verkehr zu entlasten und andererseits um die Anbindung der Unternehmen zu verbessern. „Mein erstes Projekt als Bürgermeister wird die Ausweisung von Gewerbegebieten in der Nähe der Anschlussstellen zur Autobahn sein“, so Imbusch. „Das ist eine riesige Chance für unsere Stadt.“
 
BUND spricht von „fehlerhafter Planung“
 
Der BUND wiederum widerspricht jetzt den Stellungnahmen von IHK und CDU bezüglich der BUND-Studie zur Kostensteigerung der Autobahn A20. Kostentreiber seien nicht die Klagen von Umweltverbänden, sondern eine fehlerhafte Planung und Kostenkalkulation der Projektträger, so der Umweltverband. Aus Sicht des BUND konterkariere der Bau der A20 jegliche Bemühungen um den Klimaschutz.
„Die A 20-Kostenstudie hat lediglich zusammengestellt und detailliert mit Quellen belegt, was offizielle Stellen zu den Kosten geschrieben haben. Dazu zählen das Bundesverkehrsministerium und die Bundesregierung selbst, aber auch der Bundesrechnungshof“, betont Susanne Grube vom BUND Ammerland. „Der Kostenanstieg um fast 90 Prozent hat nichts mit langen Planungsverfahren zu tun. Die Verdoppelung der A 20-Kosten ergab sich innerhalb von nur fünf Jahren, nämlich vom Bundesverkehrswegeplan mit Preisstand 2014 hin zur A 20-Kostenstudie mit Preisstand 2019.“
Im gleichen Zeitraum seien die Straßenbaupreise nur um rund 19 Prozent gestiegen. Grube: „Die Preissteigerung ist also nicht durch den Anstieg der Baupreise verursacht. Im Übrigen hat die neue Autobahn GmbH Ende 2020 die gleichen hohen Kosten für die A 20 berechnet wie die Kostenstudie.“
 
„Behörden missachten geltendes Recht“
 
Die Verzögerung solcher Projekte ergebe sich nach Ansicht des BUND dadurch, dass die Planungen fehlerhaft seien, was bedeute, dass die Behörden geltendes Recht missachtet hätten.
Drei der fünf beklagten A 20-Genehmigungen seien vom Bundesverwaltungsgericht für rechtswidrig erklärt worden, u. a. mit dem Hinweis, dass die Planungen „in Systematik und Tiefe hinter den rechtlichen Ansprüchen“ zurück bleiben (Urteil vom 17.11.2018). „Ohne Überprüfung der Genehmigungen durch Klagen hätte das bedeutet, dass schon mit Autobahnbauten begonnen worden wäre, mit denen der Staat als Baulastträger gegen sein eigenes geltendes Recht verstoßen hätte“, erläutert die A20-Gegnerin. „Der Staat selbst hätte also sein Fundament, die Rechtsstaatlichkeit, untergraben – und der Steuerzahler müsste die Zeche zahlen. Wer die Klagerechte von Umweltverbänden einschränken will, sollte mal sein demokratisches Grundverständnis hinterfragen.“


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