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Volle Windkraft voraus

Die Landesregierung will den Ausbau von Windkraft vorantreiben und hat neue Flächenziele berechnet. Die Umsetzung wird für einige Landkreise zur Herausforderung

Foto: deposit

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Zum Erreichen der Klimaziele müssen in Niedersachsen mehr Windräder gebaut werden. Bis Ende 2026 sollen nach Vorgaben der Bundesregierung 2,2 Prozent der Landes-Fläche zur Windkraft-Erzeugung genutzt werden, derzeit sind es 1,1 Prozent. Das Niedersächsische Umweltministerium hat nun unter Berücksichtigung von Besiedlungsdichte, Abstand zur Wohnbebauung, Belangen der Bundeswehr sowie von Flora-Fauna-Habitaten (FFH) und Naturschutz- und Vogelschutzgebieten das Potenzial der einzelnen Landkreise berechnet. Gefasst ist der forcierte Ausbau im „Wind-an-Land-Gesetz“, das am 1. Februar in Kraft trat.

 

Das Landschaftsbild wird sich deutlich verändern

 

Während das Flächenziel im Landkreis Osterholz bei 0,95 Prozent liegt, schlägt das Umweltministerium für den Landkreis Rotenburg (Wümme) 4,89 Prozent vor, den höchsten Wert unter allen niedersächsischen Landkreisen. Das entspräche einer Fläche von mehr als 10.000 Hektar, die für Windräder reserviert werden müssten, rechnet Landrat Marco Prietz vor. Gegenwärtig seien 0,9 Prozent der Kreisfläche als Vorranggebiete Windenergie ausgewiesen. 196 Windräder seien in Betrieb, 25 Windenergieanlagen seien genehmigt teilweise im Bau, 29 weitere Anlagen befänden sich aktuell im Genehmigungsverfahren. Prietz hält angesichts der unterschiedlichen Vorgaben für die Landkreise eine gründliche Prüfung der Tabelle des Landes für unabdingbar, denn es sei offen, ob das Ausbauziel in dieser Größenordnung erreichbar und verträglich sei.

„Der Landkreis Rotenburg unterstützt die Energiewende mit dem Ausbau der Windenergie“, betont Prietz. Die politischen Entscheidungen würden aber das Erscheinungsbild der Landschaft nachhaltig verändern und prägen. Ein Ausbau der Windenergie in diesem enormen Umfang sei nur dann möglich, wenn Belange wie Abstände zur Wohnbebauung oder Artenschutz demgegenüber deutlich zurückgestellt würden.

 

Größtmögliche Beteiligung an der Wertschöpfung

 

Am 1. März will Prietz dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Planung in öffentlicher Sitzung einen beschlussreifen Entwurf für die Kriterien zur Ausweisung der künftigen Vorranggebiete vorlegen. Diese Entscheidungen würden der Politik sicherlich nicht leichtfallen. Wichtig sei nun, gemeinsam mit den Kommunen auch eine möglichst große Beteiligung der öffentlichen Hand und Bürger:innen an der Wertschöpfung zu erreichen.

 

Landkreis Osterholz hält Ziele für realistisch

 

Die Kreisverwaltung in Osterholz-Scharmbeck kann etwas entspannter auf die neuen Pläne aus Hannover blicken und bewertet das Gesetz positiv. Es schaffe Klarheit und Rechtssicherheit. Der Landkreis ist vergleichsweise dicht besiedelt, deshalb sind viele Flächen ungeeignet für Windräder. Das Ziel, 0,95% der Fläche des Landkreises als Vorranggebiete für Windkraft auszuweisen, sei zu schaffen, sagt Pressesprecher Sven Sonström. Aber auch der Landkreis Osterholz ist noch nicht am Ziel - denn das Land Niedersachsen berechnet die Fläche anders, als die Kreisverwaltung es bisher getan hat. Folgt man den Berechnungen des niedersächsischen Umweltministeriums, sind im Landkreis Osterholz bisher weniger als 0,5% der Fläche für Windkraft ausgewiesen.

Im Landkreis Osterholz sind 79 Anlagen in Betrieb, sechs Anlagen genehmigt aber noch nicht in Betrieb und acht Anlagen im Genehmigungsverfahren. Die Kreisverwaltung muss die neuen Flächenvorgaben bis spätestens 2026 umsetzen, möchte die Umsetzung jedoch gerne schneller leisten. Natürlich rechne man dabei auch mit kritischen Stimmen, sagt Sonström.

 

„Last auf mehrere Schultern verteilen“

 

Die gab es in der Vergangenheit beispielsweise aus Meyenburg. Der geplante Windpark Viehsteige stieß auf Widerstand durch eine Bürgerinitiative. Letztlich entschied das Verwaltungsgericht Stade, dass die Baugenehmigung, die der Landkreis bereits erteilt hatte, rechtswidrig war und verhinderte den Bau. Auch die nun erweiterte Flächenausweisung werde die Initiative begleiten, sagt Hans Schulze-Eickenbusch von der Bürgerinitiative. Er betont aber, dass sie keine kritische Haltung gegenüber dem Bau von Windkraftanlagen“ hätten und den weiteren Ausbau begrüßten. Man fordere lediglich, dass die Last auf mehrere Schultern verteilt werde. „Es ist kann nicht sein, dass drei kleine Gemeinden am Rande des Landkreises mit mehr als der Hälfte aller Windkraftanlagen zugepflastert werden. Wir haben bereits mehr als 50 Anlagen im Umkreis von vier Kilometern um Meyenburg. Wir haben unseren Beitrag geleistet.“

 

Bürgerinitiativen bremsen nicht

 

Das Argument, Bürgerinitiativen bremsten die Energiewende aus, will Schulze-Eickenbusch nicht gelten lassen. Oft würden die geringen Zahlen neuer Anlagen seit 2017 fälschlicherweise auf Widerstand aus der Bevölkerung zurückgeführt, sagt er. „Tatsache ist, dass für alle Anlagen die noch 2016 genehmigt wurden, der Garantiepreis vier Mal so hoch war, wie der jetzige Erlös. Der Rückgang des Profits ist der Grund für den Rückgang des Zubaus, nicht die Bürgerinitiativen.“

Ebenso wenig hätte die Kommunalpolitik den Ausbau verschlafen, meint Schulze-Eickenbusch. Es sei grundsätzlich falsch, das gesellschaftliche Problem Energiewende über Marktmechanismen und Profitinteressen von Investorinnen lösen zu wollen. „Investoren interessiert die Energiewende nur dann, wenn sie daran verdienen.“ Der Landkreis entgegnet hierauf, dass bei der Darstellung von Vorranggebieten für Windenergie Profitinteressen „keine Rolle“ spielten.

Für einen erfolgreichen Ausbau der Windkraft in Zukunft sei ein Nachteilsausgleich entscheidend, meint Schulze-Eickenbusch. „Alle Bürger, die von den Anlagen durch die negative Veränderung ihrer Umwelt belastet werden, müssen am Nutzen der Anlagen beteiligt werden.“ Das sieht auch das Bundesgesetz auf dem Papier so vor.

Negative Betroffenheit befürchtet auch das niedersächsische Landvolk. Der Landesbauernverband zeigt sich besorgt wegen der mit dem Ausbau verbundenen tausenden Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche, die voraussichtlich in „Kompensationsflächen“ unterschiedlicher Art umgewandelt werden müssten. Hinzu komme der notwendige Netzausbau, gibt Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies zu bedenken. Das Landvolk bietet an, die notwendige Kompensation in den Landkreisen mitzugestalten, möglichst ohne zu viel Fläche zur Produktion von Nahrungsmitteln zu verlieren.

 

 


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