Vermessung aus der Luft
Ökologischer, einfach und günstiger: Neuerdings werden Flurbereinigungsverfahren mithilfe von Drohnen vermessen. Im Auftrag des Amtes für regionale Landesentwicklung Lüneburg – Geschäftsstelle Verden – wird das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen – Katasteramt Bremervörde – voraussichtlich ab dem 17. April (Zeitraum ca. 1 Woche) erforderliche Aufnahmen der Unternehmensflurbereinigung Bremervörde-Nord durchführen. Das Landesamt besitzt für den Einsatz von Drohnen eine erforderliche Betriebserlaubnis der niedersächsischen Landesluftfahrtbehörde. Mithilfe der Luftaufnahmen können Geodaten wie Wege, Gewässer und Grundstücksgrenzen schneller und umweltschonender erfasst werden als durch Bodenvermessungen.
Die Drohne schwebt auf einer Höhe von 100-120 Metern über dem Boden und nimmt von dort aus Luftbildaufnahmen auf. Ein Computer soll diese Bilder - im Fachjargon Orthophotos - später in ein 3D-Modell der Landschaft zusammenfügen. Es ist ähnlich wie bei Satellitenaufnahmen auf Google Maps, aber wesentlich detaillierter. Die Genauigkeit der Orthophotos ist von großer Bedeutung, da diese für die Vermessung des Flurbereinigungsgebietes im Zusammenhang mit dem Bau der A20 unerlässlich sind.
Keine Erfassung personenbezogener Daten
Ein weiterer Vorteil der Vermessung aus luftiger Höhe: Die Beschäftigten müssen weniger Grundstücke zur Vermessung betreten. Bei der Befliegung werden die Vorgaben des Datenschutzes hinsichtlich personenbezogener oder personenbeziehbarer Informationen eingehalten. Weitergehende Informationen zum Datenschutz gibt es in der Datenschutzerklärung des LGLN unter www.lgln.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns_amp_organisation/datenschutz/.
Die Drohne fliegt satellitengesteuert. Dennoch müssen die Fernpilotinnen des Landesamtes das Fluggerät ständig beobachten, um im Bedarfsfall mittels Fernbedienung reagieren zu können. Beispielsweise wenn plötzlich ein Rettungshubschrauber am Himmel erscheint. Aufgrund des begrenzten Akkukapazitäten wird es einige Zwischenlandungen mit Akkuwechseln geben.
Es könnte auch notwendig sein, einige Bereiche mit herkömmlichen Methoden erneut zu vermessen, da bestimmte Flächen aufgrund von Bebauung nicht präzise aus den Orthophotos abgegrenzt werden können.
Rückfragen zur Befliegung an Mike Byloos, Tel.: 04231/808-540, Mail: mike.byloos@lgln.niedersachsen.de.