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Tandem begrüßt Urteil des Sozialgerichts

Bremervörde (eb). Das Sozialgericht Karlsruhe hält den geplanten einmaligen Corona-Zuschuss für Grundsicherungsbeziehende für zu gering und verfassungswidrig.

Bereits unmittelbar nach Bekanntwerden der politischen Entscheidung zum Corona-Zuschuss durch die Bundesregierung hatte sich der Bremervörder Verein dem Protest gegen eben diesen angeschlossen und Nachbesserungen gefordert.
TANDEM e.V. ist u.a. Träger der Tafel Bremervörde, der Kulturloge Bremervörde, des Inklusionsprojektes EIGENART-kunstraum, des Forums seelische Gesundheit sowie zweier Begegnungsstätten in Gnarrenburg und Bremervörde.
Es sei beschämend, dass das Sozialgericht Karlsruhe nun bereits zum wiederholten Mal das armutspolitische Versagen dieser Bundesregierung in der Corona-Krise feststellen müsse. Mit dem Hinweis, dass ein Zuschlag von 100 Euro pro Monat nötig wäre, um die Mehrbedarfe angesichts der Pandemie zu kompensieren, folgt das Gericht der Forderung von rund 50 Gewerkschaften und Sozialverbänden, dem sich TANDEM angeschlossen hatte.
Voll und ganz unterstütze man die Aussage von Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, der unmittelbar nach Urteilsverkündung feststellte, dass das Krisenmanagement der Bundesregierung ein armutspolitisches Trauerspiel sei. Man fordere die Bundesregierung auf, endlich dafür zu sorgen, dass Deutschland wieder seinen sozialstaatlichen Verpflichtungen nachkomme. Es brauche eine zügige Erhöhung der Regelsätze auf mindestens 600 Euro und für die Dauer der Pandemie finanzielle Soforthilfe in Höhe von 100 Euro pro Kopf und Monat für alle, die auf existenzsichernde Leistungen angewiesen seien.
www.tandem-brv.de


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