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Sonderregeln für Arbeitslosengeld II verlängert

Landkreis Rotenburg (eb). Unter anderem werden die für Unterkunft und Heizung anfallenden tatsächlichen Kosten vorübergehend ohne weitere Prüfung als angemessen anerkannt und in tatsächlicher Höhe berücksichtigt.

Durch das sogenannte Sozialschutzpaket möchte der Gesetzgeber die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für die Bürger:innen abfedern. Hierin enthalten sind auch Sonderregeln für das Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Der erleichterte Zugang zum Arbeitslosengeld II galt bislang nur für Leistungszeiträume, die bis zum 31. März 2022 beginnen. Nunmehr wurde der Zeitraum für Antragstellung beim Jobcenter bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.
Konkret bestehen folgende Erleichterungen: Vorhandenes Vermögen muss nur dann zum Lebensunterhalt eingesetzt werden, wenn es als erheblich eingestuft wird. Zudem werden die für Unterkunft und Heizung anfallenden tatsächlichen Kosten vorübergehend ohne weitere Prüfung als angemessen anerkannt und in tatsächlicher Höhe berücksichtigt.
Auch schwankende Einkommen, insbesondere bei Selbstständigen, werden nach vereinfachten Regeln bewertet. Hier wird die Einkommensprognose des Antragstellenden als Grundlage für die Anspruchsprüfung herangezogen und erst nach Ablauf des Leistungszeitraums eine spitze Abrechnung durchgeführt.
Schließlich wird im Rahmen der Bildungs- und Teilhabeleistungen ermöglicht, dass das Mittagessen in Schulen und Kitas im Bedarfsfall auch an die Kinder ausgeliefert werden kann und nicht zwingend vor Ort gegessen werden muss, falls die Kita oder Schule diesen Service anbietet.


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