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Prekäre Jobs nicht krisenfest

Landkreis (eb). Sie sind gerade ins Berufsleben gestartet und müssen jetzt um ihren Job fürchten: Junge Beschäftigte, die nur einen befristeten Arbeitsvertrag haben, sind wegen der Coronakrise besonders vom Jobverlust bedroht.
 
Fünf vor zwölf: Im Lebensmittel- und Gastgewerbe haben viele Beschäftigte einen befristeten Arbeitsvertrag. Die NGG fordert, Jobs auf Zeit per Gesetz einzuschränken. Foto: NGG

Fünf vor zwölf: Im Lebensmittel- und Gastgewerbe haben viele Beschäftigte einen befristeten Arbeitsvertrag. Die NGG fordert, Jobs auf Zeit per Gesetz einzuschränken. Foto: NGG

Landkreis (eb). Sie sind gerade ins Berufsleben gestartet und müssen jetzt um ihren Job fürchten: Junge Beschäftigte, die nur einen befristeten Arbeitsvertrag haben, sind wegen der Coronakrise besonders vom Jobverlust bedroht.
Davor warnt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. Die NGG verweist auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Danach haben im Kreis Rotenburg an der Wümme rund 6.000 Menschen eine befristete Stelle - das sind 7,5 Prozent aller Beschäftigten im Kreis. Im Lebensmittel- und Gastgewerbe sind die „Jobs mit Verfallsdatum“ nach Beobachtung der Gewerkschaft besonders verbreitet.
Wenig Hoffnung auf Verlängerung
„Durch Corona zeigt sich, wie prekär befristete Stellen sind. Denn wessen Arbeitsvertrag ohnehin ausläuft, der kann sich in der Krise keine großen Hoffnungen auf Verlängerung machen. Das trifft gerade die Millenials“, sagt Steffen Lübbert, Geschäftsführer der NGG-Region Lüneburg. Die Bundesregierung stehe in der Pflicht, den „Wildwuchs“ bei Befristungen zu beenden. In ihrem Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, Befristungen ohne konkreten Sachgrund - wie etwa eine Elternzeitvertretung - einzudämmen.
„Junge Menschen haben mit einer befristeten Stelle geringere Chancen, eine Wohnung zu finden oder einen Kredit zu bekommen. Oft muss dann sogar der Wunsch nach eigenen Kindern verschoben werden“, kritisiert Lübbert. Nach einer aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) waren im vergangenen Jahr bundesweit 37 Prozent aller Neueinstellungen befristet. Im Lebensmittel- und Gastgewerbe hatte fast jeder zweite neue Arbeitsvertrag ein Ablaufdatum.
Verbot der sachgrundlosen Befristung gefordert
Bislang ist die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne sachlichen Grund bis zu zwei Jahre lang möglich. In diesem Zeitraum kann ein befristeter Arbeitsvertrag maximal dreimal verlängert werden. Nach den Plänen des Bundesarbeitsministeriums sollen Befristungen in Betrieben mit mehr als 75 Beschäftigten künftig auf maximal 2,5 Prozent der Belegschaft begrenzt werden. Gewerkschafter Steffen Lübbert geht das nicht weit genug: „Die Betriebsgröße darf hier keine Rolle spielen. Denn sonst hätte ein Großteil der Betroffenen vom neuen Gesetz nichts. Nötig ist ein vollständiges Verbot der sachgrundlosen Befristung.“


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