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Positiv - und jetzt? Verhaltensregeln bei Corona-In

Landkreis Rotenburg (eb). Der Corona-Test ist positiv, viele Menschen sind verunsichert und wissen nicht, was nun auf sie zukommt. Das Gesundheitsamt weist deshalb noch einmal auf die Regelungen der niedersächsischen SARS-CoV-2-Absonderungsverordnung hin.

Dort ist geregelt, welche Quarantänebestimmungen für den Fall einer nachgewiesenen Corona-Infektion gelten. So ist verbindlich vorgeschrieben: Sobald jemand ein Testergebnis mit dem Nachweis des Coronavirus bekommt, ist die Person verpflichtet, sich in häusliche Absonderung zu begeben und Schutz- und Hygienemaßnahmen einzuhalten, um weitere Ansteckungen zu vermeiden.
Diese Absonderungsmaßnahmen müssen unabhängig von einem Anruf des Gesundheitsamtes erfolgen. Positiv getestete Personen dürfen sich also nicht außerhalb ihrer Wohnung bewegen und erst nach einem Kontakt des Gesundheitsamtes reagieren, sondern sollen sich eigenständig in Absonderung begeben. Auch noch nicht vollständig geimpfte Personen, die engen Kontakt zu einer infizierten Person hatten, müssen sich häuslich isolieren.
Alle nachweislich mit Corona infizierten Personen werden durch das Gesundheitsamt kontaktiert. Bei dem derzeit hohen Fallaufkommen kann dies allerdings nicht immer unmittelbar erfolgen. Das Gesundheitsamt bittet deshalb darum, von allgemeinen Anfragen abzusehen und sich eigenständig zu informieren. Dafür wurden einige Merkblätter erstellt, die unter www.lk-row.de/fragenantwortencorona heruntergeladen werden können.


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