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Landkreis ruft angesichts steigender Corona-Fallzahlen zu Vorsicht auf

Landkreis (eb/pvio). Die Corona-Fallzahlen im Landkreis steigen und deren Mehrzahl ist auf die Omikron-Variante zurückzuführen. Zudem gilt seit dem 5. Januar FFP2 Maskenpflicht bei Versammlungen.

Vom 29. Dezember 2021 bis zum 4. Januar ist die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreisgebiet von 86 auf 192 gestiegen, was einem Anstieg von ca. 123% in weniger als einer Woche entspricht. Die gestiegenen Fallzahlen lassen sich nicht einem speziellen Ausbruchsgeschehen zuordnen, sondern sind diffus über die Fläche des Landkreises verteilt. Nach Aussage des Gesundheitsamtes ist die Mehrheit der Neuinfektionen im Landkreis auf die Omikron-Variante zurückzuführen, die deutlich ansteckender ist als vorangegangene Virusvarianten.
„Ein so starker Anstieg der Zahlen ist für unseren Landkreis neu. Ich appelliere an die Eigenverantwortung jedes einzelnen, die Kontakte im persönlichen und beruflichen Umfeld ab sofort weitest möglich zu reduzieren und regelmäßig Selbsttests durchzuführen“, so Landrat Prietz.
Die Gebäude der Kreisverwaltung bleiben zwar für Besucher:innen geöffnet, diese werden jedoch gebeten, ihre Anliegen mit der Kreisverwaltung telefonisch bzw. per E-Mail zu klären oder dringend notwendige Termine vorab zu vereinbaren. Bei Besuchen in Gebäuden der Kreisverwaltung gilt eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Darüber hinaus gilt hier weiterhin die 3G-Regel, entsprechende Nachweise sind bei Besuchen in der Kreisverwaltung bereitzuhalten.
 
Pflicht zur Selbstisolation
 
Aufgrund der hohen Fallzahlen können positiv getestete Personen weiterhin nur zeitversetzt durch das Gesundheitsamt kontaktiert werden. Kontaktpersonen können derzeit in der Regel nicht kontaktiert werden. Positiv getestete Personen, die das Testergebnis über ihren Hausarzt oder ein Testzentrum erfahren, sind nach der Niedersächsischen SARS-CoV-2-Absonderungsverordnung verpflichtet, sich umgehend in Selbstisolation zu begeben, auch wenn das Gesundheitsamt sie noch nicht persönlich informiert hat.
Außerdem haben sie mögliche Kontaktpersonen eigenständig zu informieren und ihnen mitzuteilen, dass auch diese sich in Selbstisolation begeben und ihre Kontakte beschränken sollen. Zugleich muss eine Liste der Kontaktpersonen mit deren Kontaktdaten an das Gesundheitsamt geschickt werden. Alle wichtigen Hinweise und Dokumente zur Umsetzung der Quarantäne und Meldung von Kontaktpersonen sind auf der Homepage des Landkreises unter www.lk-row.de/corona zu finden. Die Impfteams des Landkreises bieten weiterhin eine Reihe von dezentralen Impfmöglichkeiten an.
 
Maskenpflicht bei Versammlung
 
Seit dem 5. Januar gilt für Teilnehmer:innen von Versammlungen unter freien Himmel verpflichtet, eine Atemschutzmaske vom Schutzniveaus FFP2 oder KN95 zu tragen.
Dies gilt auch bei nicht angezeigten Versammlungen, zum Beispiel politisch motivierten so genannten „Spaziergängen“, die nicht als Demonstrationen angemeldet wurden. Ausgenommen sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres. Kinder zwischen dem vollendeten 6. und 14. Lebensjahr dürfen anstelle einer medizinischen Maske eine andere geeignete textile Maske tragen.


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