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Jugendschöffen gesucht

Landkreis Rotenburg (eb). Schöffinen und Schöffen nehmen mit gleichem Stimmrecht an Gerichtsverhandlungen teil und entscheiden über Schuld und Strafe.

Der Landkreis sucht neue ehrenamtliche Jugendschöffinnen und -schöffen für die Wahlperiode 2024 bis 2028. Eingesetzt werden können die Jugendschöffinnen und -schöffen an den Amtsgerichten in Zeven, Bremervörde und Rotenburg (Wümme) oder an den Landgerichten in Stade und Verden. Wer sich für diese verantwortungsvolle Tätigkeit interessiert, kann sich bis zum 14. April beim Landkreis dafür bewerben.

Was genau machen Jugendschöffinnen und -schöffen? Sie nehmen mit gleichem Stimmrecht wie der/die Richter:in an der Hauptverhandlung teil. Damit arbeiten sie als Vermittler:innen zwischen der Bevölkerung und der Justiz und wirken auf eine bürgernahe Rechtsprechung hin. Gleichzeitig ist das Schöffenamt auch ein weiteres Element für die Unabhängigkeit der Justiz. Gemeinsam mit dem/der Richter:in entscheiden die Jugendschöffinnen und -schöffen über Schuld und Strafe von Angeklagten.

Weitere Informationen zum Amt und den Bewerbungsbogen gibt es online auf www.lk-row.de/jugendschoeffe

Fragen dazu beantworten Monika Hübner und Ralf Ekkert unter den Telefonnummern 04261/9832920 oder -2922.


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