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Inzidenz über 10 - Mehr Einschränkungen ab Samstag

Landkreis Rotenburg. Bei den aktuell Infizierten handelt es sich fast ausschließlich um jüngere Leute.

Auch im Landkreis Rotenburg (Wümme) ist die Zahl der Corona-Neuinfektionen wieder gestiegen und lag am Donnerstag den dritten Tag in Folge über dem Wert von 10. Damit treten ab Samstag, 14. August, wieder weitere Einschränkungen in Kraft.
„Vor dem Hintergrund, dass es sich bei den aktuell Infizierten fast ausschließlich um jüngere Leute handelt und viele – vor allem ältere – Menschen bereits geimpft sind, dürften zumindest einige der an die Überschreitung der „10er-Inzidenz“ gekoppelten Beschränkungen einer Überprüfung durch das OVG Lüneburg kaum mehr standhalten“, so Landrat Luttmann.
Er hoffe, dass die Landesregierung jetzt kurzfristig reagiert und man nicht, wie leider schon angekündigt, vierzehn Tage auf eine neue Verordnung warten müsse.
 
Unter anderem gilt:
• Nicht mehr als 10 Personen aus verschiedenen Haushalten im privaten und öffentlichen Raum bei Treffen in Innenräumen und draußen, plus Kinder bis einschließlich 14 Jahre sowie vollständig geimpfte und genesene Personen. Begleitpersonen für Menschen mit wesentlicher Behinderung oder Pflegebedürftigkeit werden nicht eingerechnet.
• Im Bereich der Gastronomie kann im Rahmen einer privaten geschlossenen Feier mit bis zu 100 Personen gefeiert werden, sofern diese allesamt einen negativen Testnachweis vorlegen können oder den Nachweis, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind. Die Testpflicht besteht nicht bei Kindern bis einschließlich 14 Jahren. Die Grenze von 100 Personen zählt gleichwohl für alle anwesenden Personen, also auch für die Geimpften, Genesenen und Kinder, Maskenpflicht, sofern man nicht am Platz sitzt
• Maskenpflicht in Geschäften, keine Maskenpflicht auf zugehörigen Parkplätzen
• Große Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen (Innenräume mit Sitzplatz; Außengelände stehende und sitzende Zuschauer) sind genehmigungspflichtig.
• Öffentliche Veranstaltungen in Innenräumen mit mehr als 100 Personen, bei denen die Besucher:innen sitzen und stehen, wie z.B. Konzerte mit Tanz, sind genehmigungspflichtig.
Gastronomie, Maskenpflicht, sofern man nicht am Platz sitzt
• Clubs, Diskotheken, Shisha-Lokale: mit Test, Nachweis Impfung oder Genesung; Maskenpflicht, sofern man nicht am Platz sitzt.
• Alle Formen von Schwimmbädern sowie Saunen geöffnet.
• Touristische Aktivitäten (z.B. Schiffs- und Kutschfahrten etc.) oder Einrichtungen (Zoos, Freizeitparks etc.) - in der Regel mit Maskenpflicht im Innenbereich.
• Kinos, Theater, Konzerthäuser geöffnet - in der Regel Maskenpflicht im Innenbereich
• Stadt- und Naturführungen: mit Hygienekonzept zulässig
• In Kitas gilt Szenario A (keine Gruppenbeschränkung), freiwillige Testung für Kinder über 3 Jahre
• Kontakt- wie auch Individualsport möglich, Duschen und Umkleide geöffnet
• Fitnessstudios etc. geöffnet
• Körpernahe Dienstleistungen (incl. Prostitution) sind zulässig, mit Maskenpflicht


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