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Gastronomie schließt

Landkreis (eb). Auf Weisung des Sozialministeriums hat der Landkreis eine weitere Allgemeinverfügung erlassen. Restaurants, Speisegaststätten, Systemgastronomie, Imbisse, Mensen und dergleichen sind für den Publikumsverkehr zu schließen.

Die Allgemeinverfügung gilt ab dem Tag nach der Veröffentlichung, bis zum 18. April. Sie ist bereits jetzt auf der Internetseite des Landkreises unter www.lk-row.de/corona eingestellt. Der Landkreis setzt auf die Einsicht der Gastronomen, sich ab sofort an die Allgemeinverfügung zu halten und behält sich vor, bei Nichtbeachtung Einzelverfügungen zu erstellen.
Es gelten folgende Ausnahmen:
• die genannten Betriebe dürfen Leistungen, den Verkauf von Speisen und Getränken, im Rahmen eines Außerhausverkaufs für den täglichen Bedarf nach telefonischer oder elektronischer Bestellung erbringen, gleiches gilt für entsprechende gastronomische Lieferdienste.
• Der Verzehr ist innerhalb eines Umkreises von 50 Metern zu diesen Betrieben unzulässig.
• Aus hygienischen Gründen ist eine bargeldlose Bezahlung dringend zu empfehlen.


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