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Finanzielle Unterstützung für Tests

Landkreis (eb). Der Landkreis übernimmt für die Mitarbeiter:innen in Kindertageseinrichtungen und für Kindertagespflegepersonen im Landkreis die Hälfte der Kosten fürCorona-Schnelltests. Die andere Hälfte der Kosten wird vom Land getragen.

Die Niedersächsische Landesregierung hat am 1. März eine Vereinbarung auf den Weg gebracht, nach der auch den Mitarbeiter:innen in den Krippen, Kindergärten und der Horte sowie den Kindertagespflegepersonen die Möglichkeit gegeben wird, sich einmal in der Woche freiwillig auf das das Coronavirus testen zu lassen, ohne dass ein konkreter Verdacht auf eine Infektion vorliegt. Die Hälfte der Kosten wird vom Land übernommen, die andere Hälfte soll von den jeweiligen Trägern gezahlt werden. Der Landkreis übernimmt für die Kindertagespflegepersonen den hälftigen Kostenteil für die freiwilligen Testungen. Daneben sollen die Träger der Kindertageseinrichtungen im Landkreis entlastet werden und deshalb werden vom Landkreis auch die dort anfallenden Kosten für die Testungen in den Krippen und Kindergärten vollständig übernommen. Organisiert und durchgeführt werden müssen die Tests dann in Eigenregie, hier ist jeder Träger bzw. jede Tagespflegeperson selber gefragt und kann auf die Gegebenheiten vor Ort individuell eingehen.
Der Landkreis habe die Träger von Kindertagesstätten und Tagespflegepersonen im Landkreis angeschrieben und sie darin über die Unterstützung informiert. Betroffen sind insgesamt ca. 900 in Kindertageseinrichtungen beschäftigte oder als Kindertagespflegeperson tätige Personen im Landkreis.
Die Tests können bei einem Hausarzt durchgeführt werden. Die Voraussetzung ist, dass dieser die Vereinbarung des deutschen Hausärzteverbandes unterstützt, den dieser mit den kommunalen Spitzenverbänden sowie den Niedersächsischen Landesverbänden geschlossen hat. Daneben können die Tests in einem Testzentrum oder durch sonstiges medizinisches Personal durchgeführt werden, z.B. in einer Apotheke oder anderen entsprechenden Anbietern. Sobald zertifizierte Selbsttests auf dem Markt verfügbar sind, kann auch diese Möglichkeit genutzt werden - im Umfang von einem Test pro Woche.
Für die Durchführung von POC-Antigen-Schnelltests werden Kosten in Höhe von maximal 37,50 Euro erstattet, für einen zertifizierten Selbsttest Kosten in Höhe von maximal 12 Euro.
„Wir wollen mit der schnellen Übernahme der Kosten die Kommunen im Landkreis unterstützen und die negativen finanziellen Folgen, die diese Pandemie mit sich bringt, ein Stück weit auffangen. Jede und jeder, der in diesem Bereich arbeitet und der möchte, kann sich einmal in der Woche testen lassen und der Landkreis übernimmt den Kostenanteil, der nicht vom Land übernommen wird.“, erklärt Landrat Luttmann. „Die Öffnung der Kitas und Schulen steht für mich persönlich an oberster Stelle und die wöchentlichen Testungen sind ein wichtiger Baustein, um Corona-Infektionen möglichst frühzeitig zu erkennen.“


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