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Beschränkter Zugang zur Kreisverwaltung

Landkreis Rotenburg (eb). Der Landkreis ergreift angesichts des aktuellen Lockdowns erneut Vorsichtsmaßnahmen. Ab sofort bis einschließlich Freitag, 8. Januar, ist der freie Zugang zu allen Gebäuden der Kreisverwaltung und zu sämtlichen Nebenstellen nicht mehr möglich.

Der Zutritt zu den Dienstgebäuden kann ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung erfolgen. In den Gebäuden des Landkreises besteht für alle Personen grundsätzlich die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Die Kreisverwaltung bittet die Bürger*innen kritisch zu prüfen, ob ein Anliegen nicht zu verschieben beziehungsweise telefonisch oder online zu erledigen ist. Für dringende Angelegenheiten sind die Mitarbeiter der Kreisverwaltung weiterhin per Telefon oder E-Mail erreichbar.
 
Entsorgungsanlagen
 
Die Entsorgungsanlagen Helvesiek und Seedorf bleiben vorerst zu den bekannten Öffnungszeiten, montags bis freitags von 9 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17 Uhr sowie samstags von 9 bis 13 Uhr, geöffnet. Aufgrund einer notwendigen Systemumstellung schließen die Entsorgungsanlagen am 30. Dezember bereits um 15.30 Uhr. Am 24. und 31. Dezember bleiben die Anlagen geschlossen, es gelten die bekannten Verhaltensregeln. Auf dem gesamten Gelände muss Abstand gehalten und ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Angesichts der aktuellen Lage wird darum gebeten, die Entsorgung nach Möglichkeit auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Da während des Lockdowns vermehrt Kontrollen stattfinden werden die Besucherinnen und Besucher gebeten, Dokumente bereitzuhalten, die einen Wohnsitz im Landkreis belegen. Das kann zum Beispiel ein Ausweis sein.
 
Straßenverkehrsamt
 
Das Straßenverkehrsamt mit seinen Dienststellen in Rotenburg (Wümme), Bothel, Zeven und Bremervörde bleibt ab sofort für den Kundenverkehr grundsätzlich geschlossen.
Zulassungs- und Führerscheinangelegenheiten sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. Nicht dringende Angelegenheiten, wie zum Beispiel der Umtausch und die Umstellung von Führerscheinen, Namensänderungen oder Verlustanzeigen sowie Anschriftenänderungen, Namensänderungen, technische Änderungen, Kurzzeitkennzeichen, Exportkennzeichen, Umkennzeichnungen, Tageszulassungen und Zulassungen für Freizeitfahrzeuge (zum Beispiel Motorräder, Quads, Wohnmobile, Wohnwagenanhänger) sollten möglichst auf die Zeit nach dem Lockdown verschoben werden. Diese Angelegenheiten werden bei der Terminvergabe nur nachrangig berücksichtigt.
Nähere Auskunft und Termine zu Führerscheinen gibt es unter 04261/983-2425 oder 04761/983-4416.
Telefonische Auskunft und Termine zur KFZ-Zulassung erhalten Anrufer*innen unter den Telefonnummern 04261/983-2407 (Rotenburg (Wümme)), 04281/983-6130 (Zeven), 04761/983-4408 (Bremervörde) und 04261/983-1530 (Bothel).
 
Jobcenter
 Kund*innen des Jobcenters können sich bei bestehenden Notlagen weiterhin an das Jobcenter wenden. Das Jobcenter ist telefonisch und via E-Mail an allen Standorten (Rotenburg (Wümme), Zeven und Bremervörde) erreichbar. Persönliche Vorsprachen können in Notlagen und in Ausnahmesituationen an den Tagen 22./23. Dezember sowie an den Tagen 28./29./30. Dezember vormittags von 8 bis 12 Uhr nach vorheriger Terminvergabe erfolgen.


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