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Bauen oder nicht bauen? Urteil zur A20 wird unterschiedlich bewertet

Niedersachsen (eb/lst). Während die Handelskammern sich enttäuscht über die jüngste Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zeigen, wertet der BUND das Urteil als Teilerfolg.

Die Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven, die Oldenburgische IHK und die IHK Stade für den Elbe-Weser-Raum zeigen sich enttäuscht über die jüngste Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Autobahn A20.
Wie berichtet, hatte das Gericht der Klage des BUND teilweise stattgegeben und damit den ersten von 12 Bauabschnitten in Niedersachsen zwischen Westerstede und Jaderberg für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Dadurch werden Nachbesserungen erforderlich, die zu einer weiteren Verzögerung der Planungen führen.
Positiv bewerten die drei Kammern, dass das Bundesverwaltungsgericht die gesetzliche Bedarfsfeststellung für den Bau der A20 als verbindlich betrachtet. Unabhängig vom Urteil des Gerichts können also die Planungen der weiteren Bauabschnitte fortgesetzt werden.
Für die Region sei der Bau der A20 von großer Bedeutung. „Zahlreiche Menschen werden nach Fertigstellung von verkürzten Fahrzeiten profitieren. Ebenso werden viele bislang unzureichend erschlossene Orte und Teilräume attraktiver für neue wirtschaftliche Aktivitäten. Gesamt-Nordwestdeutschland wird mit dieser wichtigen Erschließungsmaßnahme eine große Entwicklungschance geboten“, heißt es in der Erklärung der drei Kammern.
Das aktuelle Urteil stelle den Bau der A20 nicht infrage. Für den betroffenen ersten Bauabschnitt zwischen Westerstede und Jaderberg erhoffen sich die Kammern eine zügige Nachbesserung der Planungsunterlagen.
 
Teilerfolg für den BUND
 
„Das Urteil zur A 20 ist ein wichtiger Teilerfolg des BUND im Kampf gegen die A20“, sagt Susanne Gerstner, BUND-Landesvorsitzende. Man habe im Verfahren nachweisen können, dass die zuständige Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr eine in gleich mehreren entscheidenden Punkten fehlerhafte Berechnung zur Stickstoffbelastung vorgelegt habe. Bei Realisierung der A20 müsse mit erheblichen Beeinträchtigungen eines wertvollen Schutzgebietes gerechnet werden. Die Politik sei nun dringend aufgefordert, die Rote Karte des Gerichtes als Anlass zur Überprüfung des gesamten Vorhabens zu nutzen.
Der BUND wird in seiner Klage unterstützt durch die Initiativen gegen die A20. Seit Jahren protestieren BUND-Aktive zusammen mit dem Bündnis der A20-Gegner:innen und zahlreichen anderen Umweltorganisationen gegen den Bau der A20 und für eine Verkehrswende.
Derweil scheint festzustehen, dass der Ausbau der A20 vom westlichen Niedersachsen nach Schleswig-Holstein wesentlich teurer wird als geplant. Das Bundesverkehrsministerium rechnet laut NDR mit fast sechs statt 4,3 Milliarden Euro.


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