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Arbeitslosengeld II

Landkreis Rotenburg (eb). Die Bürger:innen des Landkreises Rotenburg (Wümme) haben ab sofort die Möglichkeit, den erstmaligen Antrag auf SGB II-Leistungen auch in digitaler Form zu stellen.

Sollte die anschließende Prüfung der übermittelten Antragsunterlagen ergeben, dass Angaben oder Unterlagen fehlen, wird das Jobcenter sich mit den Antragstellenden in Verbindung setzen. Die fehlenden Erklärungen und Unterlagen - gegebenenfalls mittels der herkömmlichen Vordrucke - müssen dann ergänzend nachgereicht werden.
Der SGB II-Online-Erstantrag ist auf der Internetseite des Landkreises unter www.lk-row.de/jobcenter abrufbar und kann zudem über diesen QR-Code erreicht werden.
Selbstverständlich bleibt parallel zur Online-Antragstellung die bisherige Form der Erstantragstellung mittels Vordruck in Papierform weiterhin möglich.
Das Projekt wurde im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes federführend im Land Hessen entwickelt und wird aufgrund einer engen Kooperation zwischen dem Hessischen Städtetag und dem niedersächsischen Landkreistag in diesen beiden Bundesländern bei Pilotanwendern getestet.


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