Ulrich Evers

Anregungen wurden berücksichtigt - Bauausschuss beriet über 41. Änderung des Flächennutzungsplanes

Selsingen. In seiner aktuellen Sitzung befasste sich der Bauausschuss der Samtgemeinde mit der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes. Hierbei ging es darum, den momentanen Flächennutzungsplan in fünf Teilbereichen in verschiedenen Ortsteilen der Samtgemeinde zu ändern.
Ausschussvorsitzender Klaus Schröder (r.) führte durch die jüngste Sitzung des Bauausschusses der Samtgemeinde Selsingen. Hierbei ging es um die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes, der insgesamt fünf Flächen in verschiedenen Ortschaften der Samtgemeinde betrifft.  Foto: ue

Ausschussvorsitzender Klaus Schröder (r.) führte durch die jüngste Sitzung des Bauausschusses der Samtgemeinde Selsingen. Hierbei ging es um die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes, der insgesamt fünf Flächen in verschiedenen Ortschaften der Samtgemeinde betrifft. Foto: ue

Selsingen. In seiner aktuellen Sitzung befasste sich der Bauausschuss der Samtgemeinde mit der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes. Hierbei ging es darum, den momentanen Flächennutzungsplan in fünf Teilbereichen in verschiedenen Ortsteilen der Samtgemeinde zu ändern.
Die von den geplanten Änderungen betroffenen Gebiete sind eine Wohnbaufläche an der Feldstraße in Seedorf, eine erweiterte gewerbliche Fläche an der Godenstedter Straße ebenfalls in Seedorf. Ferner geht es um drei Wohnbauflächen an der Granstedter Straße in Selsingen, an der Kutenholzer Straße in Byhusen und am Richtweg in Deinstedt.
Im August hatte der Samtgemeinderat beschlossen, die für die Planung zuständigen Behörden und die Öffentlichkeit an dem Prozess zu beteiligen. Von September bis Oktober konnte die Öffentlichkeit Anregungen und Bedenken zu den Planungen äußern. Hier habe es nach Bauamtsleiter Jan Postels jedoch keine Anregungen gegeben. Von den zuständigen Behörden, wie zum Beispiel der Landkreis Rotenburg, der IHK Stade, dem Wasserverband Bremervörde sowie verschiedene Energie- und Telekommunikationsunternehmen seien insgesamt 20 Stellungnahmen eingereicht worden, die dann in den Vorentwurf für die Planungsänderung eingearbeitet wurden.
Nach zügiger Abarbeitung der einleitenden Regularien übergab Ausschussvorsitzender Klaus Schröder das Wort an die anwesende Vertreterin des Hamburger Büros Cappel + Kranzhoff, das einen Entwurf für die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes erarbeitet hat.
Diplom-Ingenieurin Lena Kallischko erörterte den Ausschussmitgliedern im Anschluss die Maßnahmen zu den einzelnen Teilbereichen.
Bei der Wohnbaufläche Feldstraße in Seedorf haben nach Anregung des Landkreises Nachverdichtung und Lückenbebauung klaren Vorrang. Wohnbauflächenausweisung solle hier nur im Rahmen der Eigenentwicklung vorgenommen werden. Im Zuge dessen wurde die Wohnbaufläche auf 2,8 Hektar reduziert.
Im Bereich Godenstedter Straße soll die Erweiterung der gewerblichen Baufläche nur bereits dort angesiedelten Betrieben zugute kommen. Neuansiedlungen seien nach Worten Lena Kallischkos Selsingen vorbehalten. Auch hier wurde die gewerbliche Neubaufläche auf 4,5 Hektar reduziert, sodass im Norden wie geplant eine Pufferzone, in der Pflege und Schutz der Natur Vorrang haben sollen, zur angrenzenden Wohnbebauung entstehen kann.
Bei der über acht Hektar großen geplanten Wohnbaufläche im Bereich Granstedter Straße in Selsingen bezweifelte der Landkreis anfangs deren Notwendigkeit, was Gemeindebürgermeister Reinhard Aufdemkamp sichtlich irritierte: „Unsere Bevölkerungszahl hat sich kontinuierlich gesteigert. Letztes Mal hatten wir 50 Bewerbungen für 25 Bauplätze.“ Die Gemeinde müsse nach seinen Worten in der Lage sein, ausreichend Wohnbaufläche vorzuhalten, vor allem, wenn man die demografische Entwicklung im Auge behalten wolle.
Bauamtsleiter Jan Postels bemerkte, dass er eben diese Bedenken dem Landkreis gegenüber auch zum Ausdruck gebracht habe, und dieser schließlich eingelenkt habe. Dennoch habe auch bei dieser Wohnbaufläche zunächst die Lückenbebauung und Verdichtung Priorität, bevor neu „auf der grünen Wiese“ gebaut wird.
Im Bereich der Gemeinde Byhusen muss sich nach Worten Lena Kallischkos die Eigenentwicklung nach außen dehnen, da die örtlichen Gegebenheiten nichts anderes zuließen. Der Landkreis regte hier die Aufteilung des Gebietes in zwei Bauabschnitte an. Die Landwirtschaftskammer gab einen Hinweis zu einem möglichen Immissionsschutzkonflikt mit umliegender landwirtschaftlicher Nutzung. Dennoch gab es hier keine Änderungen zum Vorentwurf.
In Deinstedt machten Landschaftspflege und Landkreis zur Bedingung, dass der Baumbestand am Richtweg zu erhalten sei. Außerdem dürfe eine Wohnbebauung nicht weiter als fünf Meter an einen bestehenden Verbandgraben III. Ordnung heranreichen, forderte der Wasser & Bodenverband Duxbach. Auch hier gab es keinerlei Veränderungen zum Vorentwurf.
Im Anschluss an die Präsentation stimmten die Mitglieder des Bauausschusses einstimmig dem vorgelegten Entwurf für die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes zu. Einstimmigkeit wurde auch hinsichtlich der weiteren Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit nach den gesetzlichen Vorgaben erzielt.


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