Änderung bei Wahlbenachrichtigung
Hintergrund der Änderung ist die bessere Lesbarkeit des Anschreibens. Auch der auf der Rückseite abgedruckte Antrag auf einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen bietet mehr Platz für Eintragungen und ergänzende Angaben, wie z. B. eine Versandadresse.
Wahlberechtigte, die am Stichtag (28. August 2022) mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung in der Stadt Bremervörde gemeldet waren, wurden automatisch in das Wählerverzeichnis ihres Wahlbezirkes aufgenommen und erhalten demnächst eine Wahlbenachrichtigung.
Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben. Bei mehreren Wohnungen gilt der Ort der Hauptwohnung als Wohnsitz, bei Personen ohne Wohnung der Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes.
Bei Fragen zur Wahlberechtigung oder zum Wählverzeichnis wird gebeten, sich frühzeitig an das Wahlamt der Stadt Bremervörde zu wenden.
Die Öffnungszeiten des Wahlamtes im Rathaus (1. OG, Zimmer 25 und 30) sind montags bis mittwochs und freitags von 8 bis 12 Uhr, donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr. Andere Zeiten können gerne vereinbart werden. Das Wahlamt ist zu erreichen unter der Telefonnummer 04761/987119 oder 987110 bzw. per E-Mail unter wahlen@bremervoerde.de.