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Achtung beim Sperrmüll

Landkreis Rotenburg (eb). Ab Januar 2023 dürfen im Landkreis Rotenburg unter anderem keine Toiletten und Waschtische mehr über den Sperrmüll entsorgt werden.

Bisher wurde dieser Baustellenabfall bei der Sperrmüllabholung kostenlos mitgenommen. Mit dem neuen Entsorgungsvertrag für Sperrabfall ist dies nicht mehr möglich. Sanitärkeramik ist dann wie anderer Baustellenabfall zu entsorgen. Im Landkreis gelten dann dieselben Regeln wie in den umliegenden Landkreisen.

Diese Änderungen betreffen z.B. Waschtische, Waschbecken, Toiletten, Bidets, Badewannen. Ebenfalls nicht zum Sperrmüll gehören Duschabtrennungen und Spülkästen, unabhängig vom Material (Kunststoff, Acryl, Glas, Metall, etc.).

„Generell gehören in den Sperrmüll alle zu entsorgenden beweglichen Gegenstände, die zu groß für den Restmüllbehälter sind und bei einem Umzug mitgenommen würden. Waschbecken und andere Sanitäreinrichtungsgegenstände verbleiben bei einem Umzug in der Wohnung, denn ansonsten wäre sie nicht mehr bewohnbar“, so die Leiterin des Abfallwirtschaftsbetriebs Frau Dr. Scherer. Vielmehr handele es sich hierbei um Baustellenabfall bzw. Altmetall. Diese Dinge können auf den Entsorgungsanlagen in Helvesiek und Seedorf kostenpflichtig abgegeben werden.

Fragen hierzu beantwortet der Abfallwirtschaftsbetrieb, Tel.: 04261/9833160.


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