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25 Mio. Euro fürs Schaustellergewerbe

Niedersachsen. Auch Unternehmen oder Soloselbstständige aus der Veranstaltungswirtschaft können ab sofort Fördergelder zur Aufstockung der Überbrückungshilfe III und III Plus bei der NBank beantragen.

Darauf weist der SPD-Landtagsabgeordnete Oliver Lottke aus Loxstedt hin. Die SPD-geführte niedersächsische Landesregierung baue damit ihre Unterstützung für die von Corona-Bestimmungen besonders betroffenen Branchen weiter aus, so Lottke. Bereits im vergangenen Jahr hatte sich die Landesregierung dafür eingesetzt, die Überbrückungshilfe auch für die Unternehmen zugänglich zu machen, die ihr Geschäft aufgrund zurückgehender Kundenzahlen vorübergehend schließen müssen.
„Ich weiß aus vielen persönlichen Berichten, dass die Corona-Bestimmungen wie 2 G und 2G+ auch im Cuxland und im Landkreis Osterholz zu einem derartigen Rückgang der Kundenanzahl führen, dass ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb nicht mehr darstellbar ist“, so der SPD-Politiker.
Auch durch den teilweise kompletten Ausfall des eigentlich starken Weihnachtsgeschäfts seien viele Betriebe der Branche besonders durch Umsatzeinbußen belastet.
Lottke begrüße deshalb ausdrücklich, dass die SPD-geführte niedersächsische Landesregierung zusätzliche 25 Millionen Euro als Liquiditätshilfe bereitgestellt habe, mit denen Bundeshilfen aufgestockt werden könnten.
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Soloselbstständige mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen, die von Januar bis Juni 2021 und/oder Juli bis Dezember 2021 gegenüber 2019 infolge der Corona-Pandemie erhebliche Umsatzverluste erlitten haben. Voraussetzung für die Aufstockung ist ein bereits bewilligter Antrag auf Überbrückungshilfe III oder III Plus.
Für die Veranstaltungsbranche werden 20 Prozent der Umsatzverluste sowie 15 Prozent der darüberhinausgehenden Verluste übernommen. Dem Schaustellergewerbe können bis zu 12,5 Prozent der Umsatzverluste, 25 Prozent der in diesem Zeitraum angefallenen Tilgungskosten von Darlehns- und Leasingverträgen sowie 15 Prozent der darüberhinausgehenden Verluste erstattet werden. Maximal beträgt die Förderhöhe bis zu 50.000 Euro pro Antrag.
www.nbank.de


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