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Förderung für Betriebe

Unternehmen im Landkreis Osterholz können einen Antrag für eine Förderung der Digitalisierung stellen.

Der Landkreis Osterholz und dessen Kommunen wollen Unternehmen ermutigen, in digitale Technologien zu investieren, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Dafür wurde der „Digitalzuschuss Osterholz“ eingeführt, dessen Grundlage das seit einigen Jahren bestehende Förderprogramm für Unternehmen von Landkreis und kreisangehörigen Kommunen.

Antragsberechtigt sind alle Betriebe, die ihren Sitz oder Betriebsstätte im Kreisgebiet haben. Die Förderung kann bis zu 25 Prozent der Investitionskosten betragen. Gefördert werden sollen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern, die zur Digitalisierung beitragen. Das können beispielsweise Softwarelösungen oder digitale Prozessoptimierungen sein.

Vor Beginn der Umsetzung müssen Unternehmen einen Förderantrag beim Landkreis Osterholz, Amt für Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung, stellen. Das Vorhaben ist nur dann förderfähig, wenn eine Mindestpunktzahl innerhalb eines Scorings erreicht wurde. Die Bewertung erfolgt individuell und ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Eine detaillierte Übersicht der Scoring-Kriterien gibt es unter landkreis-osterholz.de/Unternehmensförderung.

Zudem berät der Landkreis auch bereits vor einer Antragstellung, um die Unternehmen so gut es geht auf ihrem Weg zur Digitalisierung zu begleiten.

Für weitere Informationen stehe Tobias Murken von der Wirtschaftsförderung des Landkreises Osterholz unter 04791/930-3421 oder tobias.murken@landkreis-osterholz.de zur Verfügung.


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