Seitenlogo
eb

Energiekostenzuschuss für Sportvereine

Landkreis Osterholz (eb). Die Finanzhilfen für Sportvereine des Landes Niedersachsen können jetzt beantragt werden.

Auch die Sportvereine im Kreissportbund (KSB) Osterholz können ab sofort beim Landessportbund (LSB) Niedersachsen einen Energiekostenzuschuss beantragen. Der Niedersächsische Landtag hatte Ende 2022 beschlossen, den organisierten Sport mit zusätzlichen 30 Millionen Euro zu unterstützen. Dieses Geld wird nun seit dem 16. Januar verteilt.

Wie der Landessportbund dazu bereits vorab mitteilte, können die Sportvereine entsprechende Anträge dann ausschließlich über das LSB-Förderportal im LSB-Intranet stellen. Außerdem veröffentlichte der LSB bereits Eckpunkte zum Förderprogramm. Darin heißt es unter anderem: „Voraussetzung für die Beantragung eines Energiekostenzuschusses ist u.a., dass der Antragsteller Eigentümer der Sportanlage ist bzw. dem Eigentum gleichstehende Rechte an der Sportanlage hat oder es sich um eine vereinseigene bzw. kommunale Sportanlage handelt, für die erhöhte Nutzungsentgelte gezahlt werden müssen. Weiter können Zuschüsse für gestiegene Energieausgaben für Geschäftsstellen beantragt werden. Bezuschusst werden die gestiegenen Energieausgaben für Strom und Wärmeerzeugung (alle Energieträger) sowie gestiegene Nutzungsentgelte – z.B. für die Anmietung von kommunalen Sporthallen oder Schwimmzeiten in Bädern Dritter – im Zeitraum Oktober 2022 bis September 2023.“ Weitere Information zu den Energiekostenzuschüssen finden Mitgliedsvereine auf der Homepage des Kreissportbundes www.ksb-osterholz.de.


UNTERNEHMEN DER REGION