Seitenlogo
Patrick Viol

CDU legt bei Kritik an Steuererhöhung nach

Die Union nimmt den Grundsteuerbescheid zum Anlass, erneut die Steuererhöhungen der Stadt zu kritisieren. Die SPD wirft ihr Stimmmungsmache vor.

Die Grundstückeigentümer:innen der Stadt hat zum Anfang des Jahres der Grundsteuerbescheid 2023 erreicht. Was vielen bereits bekannt war, lag den Osterholzer:innen nun schwarz auf weiß vor: Es kommen neben erhöhter Hundesteuer und gestiegenen Wasserpreisen weitere Mehrkosten auf sie zu, da die Stadt den Hebesatz der Grundsteuer angehoben hat.

Notwendig sei die Anhebung aufgrund des Wegfalls der Gebühren für den Straßenausbau. Die Straßenausbaubeitragssatzung sei nicht mehr rechtmäßig und aufgrund des gesellschaftlichen Wandels nicht mehr zeitgemäß gewesen. Entwickelt worden ist sie im 19. Jahrhundert.

Die Höhe der Ausfälle der Straßenausbaubeiträge beziffert Volker Lütjen vom Fachbereich Finanzen mit 560.000 Euro pro Jahr, die zur Haushaltsgenehmigung durch den Landkreis und weiteren Gewährung von Bedarfszuweisungen aus Hannover zu kompensieren seien. Auch die Kommunalaufsicht verlangt eine solche Kompensation.

Der Ausgleich hätte mit einer Erhöhung der Grundsteuer B um 42 Prozentpunkte auf 492 Prozent erfolgen können. Da die Stadt aber nicht nur den Ausfall der Straßensanierungsgebühren auszugleichen hat, sondern u. a. die Infrastruktur der Stadt, den Klimaschutz, die Sanierung der Innenstadt und die der IGS voranbringen will, schlug sie vor, den Hebesatz auf 550 Prozent anzuheben. Das bedeutet in Zahlen: Mussten Grundstückeigentümer:innen bisher im Schnitt 450 Euro jährlich entrichten, sind es fortan 550 Euro. Das ist eine Erhöhung von 8,33 Euro im Monat. (Im Vergleich: In Ritterhude liegt der Hebesatz für Grundsteuer B bei 640.)

 

Steuererhöhungen nicht erforderlich

 

Dem stimmten die Fraktionen von SPD, Grünen und der Bürgerfraktion Mitte Dezember zu. Dagegen hat die CDU gestimmt.

Sie hatte bereits im November bei den Verhandlungen über den Entwurf des Doppelhaushalts 2023/24 im Finanzausschuss umfassende Kritik angemeldet und starke Zweifel an der Notwendigkeit einer Steueranhebung geäußert. Die Stadt komme nach Rechnungen der Christdemokratinnen mit einer „schwarzen Null“ über die beiden nächsten Jahre. Andere Möglichkeiten, die Finanzen der Stadt zu verbessern, seien nicht ausgeschöpft worden, wie Ulrich Messerschmidt in den Verhandlungen betonte. Zudem müsse der Straßenausbau in der Stadt erst wieder Fahrt aufnehmen, um ein durch entsprechende Investitionen verursachtes „Defizit“ entstehen zu lassen.

Allgemein müsse mehr gesparrt werden, z. B. bei der Sanierung der IGS. Hier dürfe es keine „Denkverbote“ geben, hieß es seites der Union in der Debatte im letzten Jahr. Nun, mit dem Eintrudeln der Steuerbescheide, legen die Christdemokratinnen bei ihrer Kritik nach.

„Die von Bürgermeister und Verwaltung vorgeschlagene doppelte Erhöhung der Grundsteuer um insgesamt über 22% ist sehr massiv und belastet viele Grundeigentümer ganz erheblich“, kritisiert die Stadtratsfraktion in einer Stellungnahme. Dieser weitere, „nicht erforderliche Griff der Stadt“ in die Tasche der Hauseigentümer:innen bringe manche von ihnen „in Schwierigkeiten.“

Der städtische Haushalt müsse nicht durch Steuererhöhungen, sondern durch sparsameres Wirtschaften -vor allem in der Verwaltung- und bei den freiwilligen Leistungen sowie durch Ansiedlung neuer Betriebe saniert werden. Eine plausible Begründung für die zum 1. Januar vollzogenen „gleich zwei Grundsteuererhöhungen“ fehle bis heute. Die Union erwäge deshalb, „einen Antrag für eine teilweise Rücknahme der jetzigen Steuererhöhung ab dem Haushaltsjahr 2025.“

 

Unredliches Verhalten der CDU

 

Dem hält Werner Schauer, Fraktionsvorsitzender der SPD, entgegen: Die Entscheidung sei nicht leicht gefallen, aber um das vielfältige Angebot der Stadt auch in Zukunft für die Einwohner:innen aufrechterhalten zu können, habe man keine andere Möglichkeit als eine Steuererhöhung gesehen. (Auch die Gewerbesteuer wurde auf 440 Prozent angehoben.) Das Verhalten der Osterholz-Scharmbecker CDU in der Frage der Grundsteuererhöhung sei „in höchstem Maße widersprüchlich und unseriös. Die CDU kritisiert hier die unabweisbaren Folgen von Beschlüssen, die sie selbst mitinitiiert und mitgetragen hat“, so Schauer. Die CDU habe sich ebenso für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge eingesetzt.

Mit der Anpassung der Grundsteuer würden die hohen Kosten des Straßenausbaus „solidarisch von der gesamten Einwohnerschaft der Stadt getragen, so dass nicht mehr die einzelnen Anwohner:innen der betroffenen Straßen mit z. T. fünfstelligen Anliegerbeitragen belastet werden müssen,“ erklärt der Fraktionsvorsitzende. Stattdessen an der IGS-Sanierung sparen zu wollen, könne nicht der Weg sein. Zudem entspreche die Behauptung einer doppelten Erhöhung der Grundsteuer „nicht den Tatsachen und dient allein der Stimmungsmache. Denn eine doppelte Erhöhung der Grundsteuer gibt es nicht.“ Soweit die Grundsteuer über das Maß hinaus erhöht wurde, das zur Kompensation der Straßenausbaubeiträge erforderlich war, sei sie notwendig, die genannten städtischen Aufgaben ordentlich und im Sinne der Bürger:innen erledigen zu können. „Wie die CDU vor diesem Hintergrund behaupten kann, es gäbe keine plausible Begründung für die Grundsteuererhöhung, bleibt ihr Geheimnis. Pauschale und nicht einmal im Ansatz begründete Unterstellungen, der Haushaltsentwurf sei ‚viel zu pessimistisch‘, zeigen, wie hilflos die CDU versucht, ihr widersprüchliches und unredliches Verhalten zu begründen“, so Scheuer abschließend.

 

____________________________

Info: Was sind Hebesatz und Grundsteuer?

Die Grundsteuer wird in einem mehrstufigen Verfahren ermittelt. Zunächst stellt das Finanzamt für ein Grundstück einen Einheitswert fest und errechnet hieraus den Grundsteuermessbetrag.Beim Hebesatz handelt es sich um einen Faktor, der mit dem Grundsteuermessbetrag multipliziert. wird. Das Ergebnis ist die individuell zu tragende Steuerlast.


UNTERNEHMEN DER REGION