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Weitere Lockerungen: Neue Verordnung ab heute in Kraft

Landkreis Osterholz (eb). Das Land Niedersachsen hat seine Corona-Verordnung überarbeitet. Damit gibt es ab heute (25. Mai 2020) weitere Lockerungen.

Die Verordnung ist ab sofort auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-osterholz.de/corona zu finden. Bei den geschlossenen Einrichtungen wird die Anzahl weiter reduziert. Öffnen können ab Montag auch Freizeitparks (im Freien), Minigolfanlagen (im Freien), Spielhallen und -banken sowie alle öffentlichen und privaten Sportanlagen für kontaktlosen Sport (auch Indoor). Dies umfasst auch die Öffnung von Fitnessstudios. Die Sporthallen des Landkreises Osterholz werden für die Vereine voraussichtlich ab Mitte Juni wieder für den kontaktlosen Sport nutzbar sein, da zunächst Vorkehrungen im Bereich des Hygieneschutzes getroffen werden müssen. Auch geöffnet werden können ab Montag Schwimm- und Spaßbäder im Freien unter Einhaltung der Regelungen zum Mindestabstand (auch während des Schwimmens) und zur Steuerung des Zutritts unter Vermeidung von Warteschlangen. Diese Regelungen gelten in Freibädern auch für den Bereich der Umkleide und Dusche. Auch kulturelle Veranstaltungen unter freiem Himmel sind mit Einschränkungen wieder möglich.
 
Hotels und Herbergen dürfen öffnen
 
Neben Campingplätzen, Ferienwohnungen und -häusern können nun auch Beherbergungsstätten, Hotels, Jugendherbergen, Familienferien- und Freizeitstätten und Jugendbildungsstätten wieder für Gäste öffnen. Es ist eine maximal 60%-ige Auslastung vorgesehen und es sind die aktuellen Handlungsempfehlungen der DEHOGA Niedersachsen (www.dehoga-niedersachsen.de/branchenthemen/corona-krise) sowie die Regelungen der Berufsgenossenschaften (www.bgn.de/corona/handlungshilfen-fuer-betriebe) zu beachten. Gemeinschaftlich genutzte Wellnessbereiche wie Sauna oder Schwimmbäder sind weiterhin geschlossen.
 
Mehr Plätze in Restaurants möglich
 
In Restaurants und ähnlichen Einrichtungen kann ab Montag auf die Begrenzung zur maximal 50%-igen Belegung der zugelassenen Plätze verzichtet werden. Nach wie vor gilt aber ein Mindestabstand zwischen den Tischen von 2 Metern und zwischen den Gästen von 1,5 Metern.
Nachdem die Vorschrift für Reiserückkehrer vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg außer Kraft gesetzt worden ist, hat das Land Niedersachsen in § 5 nun Neuregelungen festgelegt. Für Ein- oder Rückreisende bestimmter Länder gilt damit weiterhin die Pflicht, sich beim Gesundheitsamt zu melden und sich in 14-tägige Quarantäne zu begeben. Personen, die sich unsicher sind, ob dies auf sie zutrifft können sich im Bürgertelefon (04791/9302901) des Landkreises Osterholz melden.


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