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Was tun im Falle einer Corona-Infektion?

Landkreis Osterholz (eb). Die Infektionszahlen steigen im Landkreis Osterholz ohne „Hotspots“ - Infizierte haben sich umgehend in Quarantäne zu begeben.

Die Infektionen verteilen sich dabei auf sämtliche kreisangehörigen Kommunen und Personen nahezu aller Altersgruppen. Sogenannte Hot Spots sind weiterhin nicht festzustellen, es handelt sich also um ein überwiegend diffuses Infektionsgeschehen. In diesem Zusammenhang weist der Landkreis Osterholz auf den Verfahrensablauf im Falle eine Corona-Infektion hin. Ausschlaggebend für die aktuellen Regelungen ist die Niedersächsische Absonderungsverordnung.
Sobald ein positiver Laborbefund gemeldet wurde, nimmt das Gesundheitsamt telefonisch mit der betroffenen Person Kontakt auf und informiert über das Testergebnis. Die Infizierten haben sich unverzüglich für 14 Tage in häuslicher Quarantäne zu isolieren.
Parallel werden die Kontaktpersonen aus dem Umfeld der positiv getesteten Person ermittelt. Dies betrifft all diejenigen, mit denen die infizierte Person in den zwei Tagen vor dem Test bzw. dem Auftreten erster Krankheitssymptome sowie seit der Durchführung des Tests persönlichen Kontakt hatte.
Kontaktpersonen, die zum einen über einen vollständigen Impfschutz verfügen und zudem keine Symptome einer Corona-Infektion entwickelt haben, werden nicht in Quarantäne versetzt. Diese sind jedoch angehalten, ein Selbstmonitoring zu betreiben und auf Krankheitszeichen wie z.B. Fieberentwicklung zu achten. Sollten bei der Kontaktperson jedoch typische Symptome auftreten, wird dringend empfohlen, den Hausarzt zu kontaktieren und einen PCR-Test durchführen zu lassen.
Die Kreisverwaltung Osterholz hat kurzfristig personelle und organisatorische Maßnahmen getroffen, damit auch bei den aktuell hohen Fallzahlen eine Kontaktaufnahme mit den betroffenen Personen unmittelbar nach Eingang des Laborergebnisses erfolgen kann. Über den bereits telefonisch vom Landkreis Osterholz festgelegten Quarantäne-Zeitraum erhalten die infizierten Personen im Anschluss eine schriftliche Bestätigung per Post und zudem einen abschließenden Genesenen-Nachweis.


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