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Wahre Täter bestrafen

Die Verschärfung des Gesetzeslage bei Kinderpornografie hat vielfach auch die Falschen getroffen und die Behörden überlastet. Nun ist eine Anpassung erfolgt.

Niedersachsen. Bereits im Mai 2023 hatte die Niedersächsische Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann auf der Justizministerkonferenz einen Beschlussvorschlag eingebracht, der auf breite Zustimmung der übrigen Länder gestoßen war - jetzt ist der Bundesjustizminister dem Vorschlag aus Niedersachsen gefolgt und hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vom Bundeskabinett beschlossen worden ist.

Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte (§ 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 StGB) werden seit dem 1. Juli 2021 als Verbrechen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr bestraft (wir berichteten). Die Erfahrung der vergangenen zweieinhalb Jahre hat jedoch gezeigt, dass diese Gesetzesverschärfung nicht allen in der Praxis auftretenden Sachverhaltskonstellationen gerecht wird. Entdeckt etwa eine Mutter oder ein Vater in einem Gruppenchat des Kindes ein kinderpornographisches Bild und leitet es - zur Warnung oder um eine Strafverfolgung zu ermöglichen - an andere Eltern oder die Lehrer weiter, so ist der Tatbestand bereits erfüllt.

„Solche Sachverhalte hatte der Bundesgesetzgeber bei der Strafschärfung sicherlich nicht im Blick“, so die Niedersächsische Justizministerin, die daher frühzeitig Nachbesserungen gefordert hatte. Gleichzeitig stellt sie klar: „Der Erwerb und der Besitz von Kinderpornographie sind schwerwiegende Straftaten. Die echten Täter werden wir daher auch weiterhin nicht schonen. Der Strafrahmen ermöglicht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren, den die Justiz in geeigneten Fällen auch in Zukunft ausschöpfen und die Taten deutlich sanktionieren wird.“

Es sollen ausschließlich die Täter:innen bestraft werden - nicht diejenigen, die bei der Aufdeckung solcher Taten helfen wollen. Durch die Herabstufung vom Verbrechen zum Vergehen kann die Justiz bestimmte Fälle wieder - so wie es vor dieser Regelung der Fall war - wegen Geringfügigkeit einstellen und eine Verurteilung insbesondere von besorgten Eltern und Lehrkräften verhindern.


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