Verschärfung der Kontaktbeschränkungen
Landkreis (eb/pvio). Seit Montag gilt die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen. Primär werden Kontaktbeschränkungen verschärft: Erlaubt sind Zusammenkünfte im privaten und öffentlichen Raum von Personen eines Haushalts mit maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts. Kinder bis einschließlich 14 Jahren sind nicht einzurechnen, wenn sie zu diesen beiden Haushalten zählen. Nicht zusammenlebende Paare gelten als ein Haushalt. Diese Maßgaben finden auch für den sportlichen Bereich Anwendung. Eine Ausnahme bildet weiterhin die gemeinsame Sportausübung von Kindern und Jugendlichen. Die Kontaktbeschränkungen gelten damit auch über die Osterfeiertage. Zudem sind Ansammlungen von Personen in der Öffentlichkeit während dieses Zeitraums unzulässig. Das Anzünden von Osterfeuern ist in diesem Jahr - egal ob mit Publikum oder ohne - ebenfalls nach der aktuellen niedersächsischen Corona-Verordnung nicht erlaubt. Es würden empfindliche Geldstrafen drohen. Einzelunterricht erlaubt Darüber hinaus ergeben sich durch die aktuelle niedersächsische Corona-Verordnung nur kleinere Veränderungen: Im Bereich der außerschulischen Bildung ist ab Montag auch der Einzelunterricht bzw. -ausbildung erlaubt. Dies gilt beispielsweise für den Einzelunterricht an einer Musikschule. Hochinzidenzkommunen Zudem wurden die Regelungen für sogenannte Hochinzidenzkommunen angepasst. Dies sind u.a. Landkreise, deren Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 beträgt und in denen die Überschreitung dieser Grenze nach Einschätzung des Landkreises von Dauer ist. Treffen beide Punkte zu, dann sind vom Landkreis weitergehende Maßnahmen zu treffen, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Dies können Regelungen zu weitergehenden Kontaktbeschränkungen sein, die Einschränkung von Sport und Freizeitangeboten, Ausgangsbeschränkungen oder der Wechsel von Schule und Kita in den Notbetrieb. Foto: Land Niedersachsen