

Osterholz-Scharmbeck. Das Diakonische Werk bietet Beratung für Schwangere an und stellt eine Erstausstattung für Babys bereit. Esther Ohlerich und Lotta Kohlmann erklären: „Bei uns erhalten die Frauen einen Überblick, welche Möglichkeiten sie haben, wie zum Beispiel Kindergeld, Elterngeld, der Mutterschutz. Besonders ein Antrag bei der Stiftung Mutter und Kind ist für viele Frauen hilfreich.“
Ausstattung für Babys
Über das Diakonische Werk (DW) können Anträge für Babyausstattung bei der Stiftung gestellt werden. Frauen erhalten einen Zuschuss, um Kleidung, Möbel, Kinderwagen und weiteren Bedarf zu finanzieren, denn ein Kind kann ganz schön ins Geld gehen. „Die Unterstützung kann recht stattlich ausfallen, abhängig von der Einkommens- und Lebenssituation der Familie“, merkt Esther Ohlerich an. Alle Familien, die Sozialleistungen beziehen, haben einen Anspruch, doch auch viele Familien mit einem kleinen Einkommen können einen Antrag stellen und einen Zuschuss für die Ausstattung erhalten.
Das DW bietet hierzu offene Sprechstunden an: montags von 10 bis 12 Uhr und donnerstags von 14 bis 16 Uhr – ganz ohne Terminvereinbarung. Das Angebot richtet sich an alle – unabhängig von Herkunft, Sprache oder Religion.
Willkommen sind nicht nur Schwangere ab der zwölften Woche – auch frühere Beratung ist möglich. „Alle Fragen zum Thema Schwangerschaft dürfen gestellt werden. „Wir unterstützen bei Problemen, Sorgen und Anträgen – und wenn etwas über unseren Arbeitsbereich hinausgeht, vermitteln wir weiter“, so Lotta Kohlmann.
Urlaub mit finanzieller Unterstützung
Das DW berät auch zur Familienerholung, einem Programm des Landes Niedersachsen, das Familien einen Urlaub ermöglichen will. Auf der Plattform www.bag-familienerholung.de sind derzeit 83 anerkannte Familienerholungsstätten gelistet – darunter beliebte Ziele an der Nordsee, etwa auf den Inseln, in Burhave, Cuxhaven oder Schneverdingen.
Esther Ohlerich erläutert: „Für einkommensschwache Familien gibt es die Möglichkeit, Zuschüsse zu beantragen – mit teils ordentlichen Förderbeträgen.“ Voraussetzung ist unter anderem die Buchung eines Urlaubs, am besten in einer anerkannten Familienerholungsstätte für fünf bis zehn Nächte. Auch Campingurlaube sind förderfähig, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind.
Da die Mittel begrenzt sind, empfiehlt sich eine frühzeitige Antragstellung. Die Mittel für diesen Sommer sind bereits ausgeschöpft.
Wer einen Zuschuss erhält, das regelt ein transparentes und faires Punktesystem. Es berücksichtigt Familiengröße, Behinderungen und bisherige Förderungen. Esther Ohlerich ergänzt: „Wir führen durch die Anträge, geben die Unterlagen digital heraus und begleiten den gesamten Prozess. In diesem Jahr konnten bereits elf Familien erfolgreich unterstützt werden – mit Zuschüssen zwischen 40 und 100 Prozent der Urlaubskosten.“
Interessierte Familien mit geringem Einkommen oder Menschen im Wohngeld- oder Bürgergeldbezug können sich beim Diakonischen Werk melden und die nötigen Formulare per E-Mail erhalten.