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Tipps für Kauf und Pflege von Weihnachtsbäumen

Niedersachsen (eb). Was lässt sich tun, damit der Weihnachtsbaum möglichst lange ansehnlich bleibt? Tipps dazu gibt die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK).
 
Moderne Plantage mit Beregnungsanlage: Auch beim Betreten von Weihnachtsbaumplantagen sind einige Regeln zu beachten, um sich und andere vor einer Infektion durch das Coronavirus zu schützen. Foto: Angela Oelkers

Moderne Plantage mit Beregnungsanlage: Auch beim Betreten von Weihnachtsbaumplantagen sind einige Regeln zu beachten, um sich und andere vor einer Infektion durch das Coronavirus zu schützen. Foto: Angela Oelkers

Niedersachsen (eb). Was lässt sich tun, damit der Weihnachtsbaum möglichst lange ansehnlich bleibt? Tipps dazu gibt die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK). Ein wichtiges Kriterium für die Haltbarkeit ist die Frische. Deshalb sollte der Christbaum erst kurz vor Weihnachten geschlagen und möglichst auch dort gekauft werden, wo er gewachsen ist. Falls ein Verpackungsnetz benutzt wird, sollte es sofort nach dem Transport von unten nach oben geöffnet und entfernt werden. Falls der Baum gefroren ist, sollte er langsam aufgetaut werden. Nach dem Transport ist der Baum in einen Eimer mit Wasser zu stellen. Das ideale Zwischenlager ist kühl, schattig und windgeschützt. Garten, Balkon und Keller bieten sich hier an. Ein „Temperaturschock“ ist zu vermeiden. Ideal ist es, den Baum vor dem Aufstellen langsam an das wärmere Raumklima zu gewöhnen. Dazu wird er ein bis zwei Tage in einen hellen Kellerraum, einen kühlen Wintergarten oder ins Treppenhaus gestellt. Kurz vor dem Aufstellen ist der Baum am Stammende zu beschneiden. Der Standort sollte kühl, also nicht zu nahe an der Heizung, ohne direkte Sonneneinstrahlung und frei von Zugluft sein. Der Baum braucht je nach Zimmertemperatur 0,5 bis 4 Liter Wasser pro Tag. Auch ein tägliches Besprühen der Zweige mit Wasser verlängert die Lebensdauer. Topfbäume sollten maximal zehn Tage im warmen Raum stehen. Dabei sind die Nadeln mäßig feucht zu halten. Klimabilanz eines Weihnachtsbaumes Übrigens: Der Verzicht auf einen Weihnachtsbaum ist keine relevante Stellschraube für den Klimaschutz. Darauf weist der LWK-Klimabeauftragte Ansgar Lasar hin, der im Auftrag eines Weihnachtsbaumerzeugers eine Klimabilanz erstellt hat. Bei jenem Betrieb hatte die Bilanz ergeben, dass der CO2-Fußabdruck der Weihnachtsbäume ab Verkaufsstand 5216 g CO2e (CO2-Äquivalente) je Weihnachtsbaum beträgt. „Das ist weniger, als mit 30 Kilometern Autofahren bei einem Kraftstoffverbrauch von 6 Litern je 100 Kilometer verursacht werden“, so Lasar. Doch für die Suche nach dem passenden Baum werden nicht selten mehr Treibhausgasemissionen verursacht als während der gesamten Aufzucht eines Weihnachtsbaumes. Demzufolge sollten Kund*innen ihre Anfahrtswege möglichst kurz halten. Wenn der Weihnachtsbaum nach Weihnachten zu Heizzwecken genutzt oder geschreddert und kompostiert wird, verbessert sich die Klimabilanz des Weihnachtsbaumes zusätzlich. Lasar: „Wer für das Weihnachtsessen zum Beispiel ein Kilogramm aus Übersee eingeflogenes Gemüse einkauft, belastet das Klima damit mehr als doppelt so stark wie mit einem Weihnachtsbaum.“ Abstands- und Hygieneregeln Wie beim Betreten von Obstfeldern zum Selberpflücken sind auch in Weihnachtsbaumplantagen einige Regeln zu beachten, um sich und andere vor einer Infektion durch das Coronavirus zu schützen. Es muss sichergestellt werden, dass die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Darauf weisen die Direktvermarktungsexpertinnen der LWK hin. So sollten beispielsweise Wege für ankommende und das Feld verlassende Kund*innen („Einbahnstraßensystem“) ausgewiesen und Eingangs- und Ausgangsbereich mit der Bezahlstation möglichst getrennt werden. Die Betriebe müssen sich außerdem eine Methode zur Überwachung der höchstzulässigen Kundenzahl (im Einzelhandel durchschnittlich zehn Quadratmeter je Person) überlegen, zum Beispiel durch die Ausgabe von Nummern oder abgezählten Körben. Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist auch unter freiem Himmel zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Werden Utensilien wie beispielsweise Sägen ausgegeben, müssen sie nach jedem Gebrauch neu gereinigt werden. Kund*innen sollten aber auch eigene Utensilien benutzen können.


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