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Testpflicht für Reisende

Landkreis Osterholz (eb). Seit Samstag, 8. August 2020 gibt es für Reiserückehrer*innen aus Risikogebieten eine Corona-Testpflicht. Die Kreisverwaltung informiert zur Umsetzung der Verordnung im Landkreis Osterholz.
 

Wir befinden uns inmitten der Hauptreisezeit. Viele Familien und Personen sind in den vergangenen Tagen bereits aus dem Urlaub zurückgekehrt oder kehren in den nächsten Tagen zurück. Mit der Urlaubszeit hört jedoch nicht automatisch die Corona-Pandemie auf. Daher gibt es weiterhin einige Regelungen für Reiserückkehrer*innen zu beachten. Dies betrifft insbesondere Personen, die aus einem sogenannten Risikogebiet zurückkehren.
Welche Länder aktuell als Risikogebiet gelten, darüber informiert das Robert-Koch-Institut (RKI) regelmäßig auf seiner Internetseite (www.rki.de). „Wer aus einem Land zurückkehrt, das vom RKI zum Risikogebiet erklärt wurde, muss bislang grundsätzlich für 14 Tage in häuslicher Quarantäne und dies direkt unmittelbar nach der Einreise ohne eine Verfügung vom Gesundheitsamt“, erklärt die Krisenstabsleiterin des Landkreises Heike Schumacher. Diese Quarantäne konnte bisher entfallen, wenn Reiserückkehrer*innen eine gültige Negativ-Testung vorliegen haben. Seit Samstag, 8. August besteht für Reiserückkehrer*innen aus Risikogebieten nun eine Testpflicht. Das bedeutet, dass sie sich nach der Rückkehr aus dem Ausland auf das Coronavirus testen lassen müssen. Alternativ besteht die Möglichkeit, einen Negativ-Test in einem zertifizierten Labor im Urlaubsland vorzulegen, der nicht älter als 48 Stunden ist.
Die Kassenärztliche Vereinigung wird zur Testung der Reiserückkehrer*innen die bereits vor einigen Monaten etablierten Strukturen der Testzentren teilweise wieder hochfahren. Das für den Landkreis Osterholz nächstgelegene Zentrum ist derzeit in Zeven. Dadurch sollen ausreichend Test-Kapazitäten geschaffen werden. „Erster Ansprechpartner bleibt aber der jeweilige Hausarzt und nicht das Testzentrum selbst“, so Schumacher.
Wichtig sei, den Hausarzt weiterhin telefonisch zu kontaktieren und nicht einfach zur Sprechstunde zu erscheinen. „Weiterhin müssen sich Reiserückkehrer aus Risikogebieten unmittelbar nach der Einreise beim zuständigen Gesundheitsamt melden“, betont die Krisenstabsleiterin weiter. Dies könne via Internet unter www.landkreis-osterholz.de/corona-reiserueckkehr, per E-Mail an gesundheitsamt@landkreis-osterholz.de oder zu den Öffnungszeiten der Kreisverwaltung telefonisch unter 04791/930 2900 erfolgen. Häufige Fragen zu Reiserückkehrern beantwortet der Landkreis auch unter www.landkreis-osterholz.de/corona-fragen.
Auch Personen, die nicht aus einem Risikogebiet zurück kehren, sollten nach der Rückreise verstärkt auf ihren Körper achten und bei möglichen Symptomen den Hausarzt unmittelbar telefonisch kontaktieren und sich isolieren. „Eine Reise bringt unvermeidlich mehr Kontakte zu anderen Personen mit sich. Deshalb ist das Ansteckungsrisiko ungleich höher“, so die Krisenstabsleiterin Schumacher. Alleine über das Wochenende hätten sich im Landkreis Osterholz drei Neuinfektionen mit dem Coronavirus ergeben - zwei Reiserückkehrer*innen aus Risikogebieten, einer aus einem Nicht-Risikogebiet.


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