Sicher und umweltfreundlich
Osterholz-Scharmbeck. Die Grundlage für die Anordnung dieser Geschwindigkeitsbegrenzung wurde bereits im März 2023 mit einem Beschluss des Stadtrates gelegt, wonach die Stadt Osterholz-Scharmbeck der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ beigetreten ist. Um die Zukunftsfähigkeit von Städten zu gewährleisten und die Verkehrswende voranzutreiben, empfiehlt die Initiative eine stadt- und umweltverträgliche Mobilität. Als ein wesentliches Instrument gilt laut dem Positionspapier ein stadtverträgliches Geschwindigkeitsniveau, das ebenfalls auf Hauptverkehrsstraßen eingeführt werden kann.
Die Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte im Oktober 2022 eine durchgehende, zeitlich unbegrenzte Anordnung von Tempo 30 zwischen den genannten Straßen beantragt. Dieser Antrag wurde vergangene Woche umgesetzt.
Der beantragte Straßenabschnitt ist eine enge Ortsdurchfahrt und wird geprägt durch mehrere enge Kurven und teilweise sehr schmale Gehwege. Der Straßenraum zeigt sich auf diesem Abschnitt vergleichsweise unübersichtlich. Im Bereich der Findorffschule und der Kindertagesstätte Wunderwelt, aber auch auf den Wegen dorthin, findet starker Fuß- und Radverkehr statt, teilweise mit Querung der Fahrbahn. Die stellenweise sehr schmalen Gehwege grenzen überwiegend direkt an die Fahrbahn an. Der Streckenabschnitt ist überwiegend nicht weiträumig einsehbar. Überholvorgänge mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern sind aufgrund der Kurven, der schmalen Fahrbahn und des teilweise hohen Verkehrsaufkommens in weiten Teilen des Streckenabschnitts nicht möglich. Insgesamt besteht somit ein erhöhtes Konfliktpotenzial zwischen motorisiertem Verkehr und Rad- und Fußverkehr.