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Private Feier verursacht Lockdown

Karlshöfen/Niedersachsen (jm). In Karlshöfen in der Gemeinde Gnarrenburg kann man derzeit beobachten, wovor Politiker*innen und Expert*innen seit einiger Zeit warnen: Einen Corona-Ausbruch in Folge einer privaten Feier mit weitreichenden Konsequenzen für den ganzen Ort.
Mitten in der Pandemie vielleicht nicht die beste Idee: Private Feiern, bei denen Hygiene- und Abstandsregeln missachtet werden, können ganzen Gemeinden zum Verhängnis werden. Ein aktuelles Beispiel findet sich in Karlshöfen.  Foto: Adobe Stock

Mitten in der Pandemie vielleicht nicht die beste Idee: Private Feiern, bei denen Hygiene- und Abstandsregeln missachtet werden, können ganzen Gemeinden zum Verhängnis werden. Ein aktuelles Beispiel findet sich in Karlshöfen. Foto: Adobe Stock

Der Landkreis Rotenburg hat eine Allgemeinverfügung erlassen, um die weitere Ausbreitung des Virus einzudämmen. Auch die niedersächsische Corona-Verordnung wurde am Freitag aktualisiert.
Die Pandemie nimmt in Deutschland wieder Fahrt auf: Vergangene Woche meldete das Robert Koch-Institut an zwei Tagen über 4.000 Neuinfektionen in 24 Stunden. In Niedersachsen gelten neuerdings die Landkreise Emsland und Wesermarsch als Hotspots, auch in der Hansestadt Bremen wurde der kritische Wert der Neuinfektionen im 7-Tage-Trend überschritten.
 
Cluster in Karlshöfen
 
Der bundesweite Trend schlägt sich auch in unserer Region nieder. An mehreren Schulen in den Landkreisen Rotenburg (Wümme) und Osterholz sind kurz vor den Herbstferien erstmals positive Testergebnisse aufgetreten. Für Aufregung sorgte außerdem ein Ausbruch in Karlshöfen: Dort ist nach einem privaten Treffen, an dem 17 Personen teilgenommen haben sollen, ein lokales Corona-Cluster entstanden, fast alle Gäste haben sich angesteckt. Bereits am Donnerstagmittag verzeichnete die Gemeinde 27 neue Fälle, die meisten davon stehen offenbar mit der Feier in Verbindung. Und das Cluster macht auch vor den benachbarten Orten nicht Halt: Ein bestätigter Corona-Fall am Gymnasium Bremervörde soll ebenfalls damit zusammenhängen, vermeldete der Landkreis Rotenburg.
 
Landkreis erlässt Verfügung für die Gemeinde
 
Die Kreisverwaltung sah sich gezwungen, Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens zu ergreifen. „Trotz der Vorgaben der Niedersächsischen Corona-Verordnung und des Vorliegens von Hygienekonzepten konnte eine Verbreitung des Coronavirus im Bereich der Einheitsgemeinde Gnarrenburg nicht verhindert werden“, sagt Christine Huchzermeier, Pressesprecherin des Landkreises. Gäste der besagten Privatfeier hätten an weiteren Veranstaltungen wie Konfirmationen oder Mannschaftssport teilgenommen, das Gesundheitsamt befürchte, das Coronavirus könne sich weiter über die Grenzen der Gemeinde hinaus ausbreiten.
Deshalb wurde am Donnerstag eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese verbietet unter anderem Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen in privaten Räumlichkeiten, auf privaten Grundstücken sowie im öffentlichen Raum. Feiern wie beispielsweise Hochzeiten, Taufen und ähnlichem sowie Beerdigungen hingegen sind erlaubt - mit einer maximalen Teilnehmerzahl von 50 Personen. „Sport ist nur zulässig, wenn dieser kontaktlos mit einem Abstand von zwei Metern zu anderen Person durchgeführt werden kann. Mannschaftssport ist damit untersagt“, erklärt Christine Huchzermeier. Die Kontaktbeschränkung gilt zunächst bis zum 25. Oktober. Die Verfügung kann im Wortlaut unter http://www.lk-row.de/corona abgerufen werden.
 
„Wie Mitte März - oder schlimmer“
 
Bereits vor Inkrafttreten der Verfügung hatten mehrere Institutionen - und vor allem auch Bürger*innen - auf den Ausbruch reagiert. Die örtliche Grundschule stellte den Unterrichtsbetrieb bis Mitte der Woche ein und bot nur noch Notbetreuung an. Am Donnerstag und Freitag wurde der Regelbetrieb wieder aufgenommen, wie Schulleiter Volker Kullik berichtet. Zu dem Schritt habe man sich entschlossen, nachdem feststand, dass keines der getesteten Schulkinder Covid-19-positiv gewesen sei. Im Edeka-Markt wurde die Fleischertheke geschlossen, der TSV Karlshöfen beendet prompt den Spiel- und Trainingbetrieb. Die Kita Sprungschanze sei zwar noch geöffnet gewesen, viele Eltern hätten ihre Kinder jedoch lieber zuhause gelassen. Aus Angst, berichtet eine Anwohnerin.
„In Karlshöfen fühlt es sich jetzt wieder an wie Mitte März - vielleicht sogar schlimmer“, sagt sie. „Alle sind stinksauer auf den Gastgeber, der wird hier wirklich zerrissen“, berichtet sie weiter. Die Aufregung könne sie nachvollziehen, wünsche sich von den Dorfbewohner*innen aber auch mehr Selbstreflexion: „Wir müssen uns auch an die eigene Nase fassen. Viele von uns haben schon wieder mit Freunden oder Nachbarn zusammengesessen.“
„Kann überall enstehen“
 
„Ich kann nur immer wieder an alle Bürgerinnen und Bürger appellieren, überall die AHA-Regeln einzuhalten. Das gilt besonders für den privaten Bereich“, kommentiert Landrat Hermann Luttmann das Geschehen in Karlshöfen. Viele Menschen seien in den letzten Wochen leichtfertig mit den Kontaktbeschränkungen umgegangen. „So ein Cluster kann überall entstehen, niemand sollte sich durch die niedrigen Zahlen in seiner Gemeinde zu unvorsichtigem Handeln verleiten lassen.“ Besonders bedauerlich sei in diesem Zusammenhang der dritte Todesfall aus dem Landkreis Rotenburg. „Das zeigt leider sehr deutlich, dass das Virus für bestimmte Personengruppen sehr gefährlich ist“, so Luttmann.
 
Neue Regeln in Niedersachsen
 
Seit Freitag gilt in Niedersachsen die neue Fassung der Corona-Verordnung. In der neu strukturierten Version werden private Treffen weiter begrenzt: In geschlossenen Räumen dürfen höchsten 25 Personen daran teilnehmen, im eigenen Garten bis zu 50. Dabei gilt jedoch das auch das Abstandsgebot. Kann der Mindestabstand in den Räumlichkeiten nicht eingehalten werden, dürfen die Teilnehmerzahlen auch nicht ausgereizt werden. In öffentlich zugänglichen Räumen wie gemieteten Gaststätten dürfen bis zu 100 Personen feiern, ebenfalls mit Abstand. Bei Veranstaltungen mit über 50 Teilnehmer*innen wird zudem der Ausschank von alkoholischen Getränken begrenzt: Ab 18 Uhr dürfen keine reinen Spirituosen mehr über den Tresen gehen, ab 22 Uhr ist generelles Alkoholverbot.
Weitere Änderungen wurden bei der Maskenpflicht und den Vorgaben zu Veranstaltungen vorgenommen. Die Maskenpflicht wurde ausgeweitet: Anders als bisher müssen jetzt beispielsweise auch Beschäftigte in Geschäften einen Mund-Nasen-Schutz tragen - es sei denn, es wird durch andere Maßnahmen die dauerhafte Einhaltung des Abstandsgebotes sichergestellt oder auf andere Weise die Gefahr einer Infektion hinreichend vermindert. Kultureinrichtungen wie Kinos, Opern oder Theater dürfen jetzt bis zu 500 sitzende Gäste aufnehmen, wenn die Plätze ausreichend Abstand haben und der Raum mit einer Lüftungsanlage belüftet wird. Das generelle Verbot für Veranstaltungen mit über 1000 Teilnehmer*innen entfällt, sämtliche Events müssen jedoch genehmigt werden, Veranstalter*innen brauchen weiterhin ein Hygienekonzept.
Die Landesregierung schloss sich außerdem dem Berherbungsverbot an, das in vielen Bundesländern gilt. Auch in Niedersachsen dürfen Gäste aus Risikogebieten seit Sastag nicht mehr in Hotels, Pensionen oder Ferienwohnungen übernachten - es sei denn, sie können einen negativen Corona-Test vorlegen.
 
In einer früheren Version des Artikels hieß es, die Maskenplficht in Niedersachsen sei auf alle Personen im öffentlichen Raum ausgeweitet worden. Diese missverständliche Formulierung wurde entfernt. Die Verordnung bezieht sich auf geschlossene Räume, die öffentlich zugänglich sind. Darüber hinaus wurden in der ursprünglichen Fassung des Textes Gerüchte im Zusammenhang mit dem Corona-Cluster in Karlshöfen erwähnt, die von den Betroffenen dementiert wurden. Die entsprechenden Passagen haben wir entfernt.


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