Neuer EU-Führerschein ersetzt alte Dokumente
Insgesamt müssen rund 43 Millionen Führerscheindokumente getauscht werden. Ob grau, rosa, die DDR-Variante oder in Scheckkarten-Form – bis spätestens zum 19. Januar 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, gegen den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass sie einheitlich und nachahmungssicher sind.
André Sauer, Leiter der TÜV Nord-Station Osterholz-Scharmbeck, führt weiter aus: „Da der neue Führerschein nach EU-Verordnung nur 15 Jahre gültig ist, werden Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert. Durch die Erneuerung der Daten wird das Fälschen erschwert.“ Von der Umtauschpflicht betroffen sind alle Fahrerlaubnisklassen einschließlich des Motorradführerscheins.
Fristen sind gestaffelt
Um langen Bearbeitungszeiten vorzubeugen, wurden gestaffelte Fristen eingeführt, sodass je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr der Wechsel in verschiedenen Intervallen stattfindet. „Der Umtausch ist eine rein verwaltungstechnische Aufgabe. Die Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen und auch eine erneute Fahrprüfung ist nicht erforderlich“, sagt der TÜV-Experte.
Wo aber beantragt man den neuen Führerschein? Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde bzw. das Bürgerbüro sind die richtigen Anlaufstellen. Welche Dokumente dafür vorliegen müssen, erklärt Ingo Spörhase vom TÜV Nord in Bremervörde: „Den gültigen Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto, den derzeitig aktuellen Führerschein sowie die Gebühr in Höhe von rund 25 Euro sollte man parat haben. Wenn der veraltete Führerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt wurde, bedarf es einer Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde.“
Diese kann per Post, telefonisch oder auch online beantragt und an die Behörde geschickt werden. Wer es vergisst, den Führerschein rechtzeitig zu erneuern, muss mit einem Verwarngeld rechnen. Grundsätzlich gilt jedoch: Das Ablaufdatum bedeutet, dass das Dokument seine Gültigkeit verliert, die Fahrerin oder der Fahrer verfügt aber weiterhin über eine Fahrerlaubnis. Eine Übersicht dieser gestaffelten Fristen gibt es auf der Website von TÜV Nord: www.tuevnord.de.