Seitenlogo
eb

Neue Überbrückungshilfen für Unternehmen

Niedersachsen (eb). Seit letzter Woche gibt es ein neues Überbrückungsprogramm für Unternehmen in Niedersachsen. Anträge können über Steuerberater*innen und Wirtschaftsprüfer*innen gestellt werden.

Vergangene ist ein weiteres Unterstützungsprogramm des Bundes und des Landes Niedersachsen für kleine und mittlere Unternehmen, Selbstständige und gemeinnützige Organisationen gestartet, um die wirtschaftlichen Ausfälle in der Corona-Pandemie abzumildern und die Existenz zu sichern. Danach gibt es sogenannte Überbrückungshilfen in einer Größenordnung von insgesamt 25 Milliarden Euro.
Eine Online-Antragsstellung ist über Steuerberater*innen, Wirtschaftsprüfer*innen und vereidigte Buchprüfer*innen möglich. Der besondere Weg der Antragsstellung ist vorgesehen. Steuerberater*innen, Wirtschaftsprüfer*innen und vereidigte Buchprüfer*innen müssen sich zuvor im Online-Portal registrieren. Die Auszahlung der Überbrückungshilfen erfolgt über die Länder. Für Niedersachsen übernimmt dies die NBank.
Die Überbrückungshilfe kann für maximal drei Monate (Juni, Juli, August 2020) beantragt werden und ist je nach Umsatzausfall gestaffelt. Die maximale Förderung beträgt 50.000 Euro pro Monat (also insgesamt 150.000 Euro). Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 3.000 Euro pro Monat, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten bei 5.000 Euro pro Monat. Die Überbrückungshilfen müssen nicht zurückgezahlt werden.
Der Landkreis Osterholz empfiehlt betroffenen Unternehmen, Selbstständigen und gemeinnützigen Organisationen, kurzfristig Kontakt zu ihren Steuerberater*innen oder Wirtschaftsprüfer*innen aufzunehmen. Bei allgemeinen Fragen berät auch die Wirtschaftsförderung des Landkreises unter Telefon 04791/ 930 3424 oder wirtschaft@landkreis-osterholz.de.


UNTERNEHMEN DER REGION