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Nebeneinander von Weidetier und Wolf

Das Land hat neue Regeln für Schnellabschüsse vorgestellt. Die Unionsfraktion übt Kritik.

Niedersachsen. Welche Lösungen kann es geben für ein möglichst konfliktarmes Nebeneinander von Weidetierhaltung und Wolf? Mit dieser Frage beschäftigt sich seit Beginn vergangenen Jahres das Dialogforum „Weidetierhaltung und Wolf“, initiiert von Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer und Niedersachsens Agrarministerin Miriam Staudte. Beim mittlerweile dritten Treffen am vergangen Montag, 12. Februar, mit rund 25 Naturschutz- und Landwirtschaftsverbänden haben der Minister und die Ministerin insbesondere die Umsetzungen des Beschlusses der Umweltministerkonferenz (UMK) zu europarechtskonformen Schnellabschüssen von Problemwölfen und die geplante Umstellung der Herdenschutz-Förderung auf eine unbürokratische Pauschalprämie vorgestellt.

„Mit ihrem jüngsten Beschluss hat die UMK uns eine wichtige Tür geöffnet für ein regional differenziertes, europarechtskonformes Wolfsmanagement. Der günstige Erhaltungszustand des Wolfes ist in großen Teilen Niedersachsen erreicht“, so Umweltminister Meyer, „Schnellabschüsse von Problemwölfen können schon erfolgen - ohne Rechtsänderung des Bundesnaturschutzgesetzes oder des Schutzstatus nach der FFH-Richtlinie.“ Zur Erleichterung von Abschüssen hatte Bundesumweltministerin Steffi Lemke ein neues Schnellabschussverfahren auf den Weg gebracht, das auf der Umweltministerkonferenz am 1. Dezember 2023 einstimmig beschlossen wurde.

Danach wird in Gebieten mit überdurchschnittlichen Wolfangriffen auf gut geschützte Nutztiere ein Abschuss für 21 Tage im Abstand von 1.000 Metern um die konkrete Weide ohne Abwarten einer DNA-Probe erlaubt. Die EU-Kommission und der Bund hatten dieses Vorgehen schriftlich für rechtmäßig und vereinbar mit der FFH-Richtlinie erklärt.

Für die konkrete Umsetzung gibt es zwei Wege: Im Einzelfall kann jetzt schon in Gebieten mit erhöhten Überwindungen von Herdenschutzmaßnahmen ein Schnellabschuss angeordnet werden. Zur generellen Festlegung dieser Gebiete ist eine Verordnung mit breiter Beteiligung geplant. Als erstes Bundesland hat Niedersachsen hierfür jetzt konkrete Eckpunkte zur Umsetzung des neuen Verfahrens vorgestellt und mit den Expertinnen und Experten im Dialogforum diskutiert. Demnach plant das Land eine Verordnung (nach § 45 Abs. 7 Satz 4 Bundesnaturschutzgesetz) zu erlassen, welche die Kriterien für die Ausweisung der Gebiete mit erhöhtem Rissaufkommen einheitlich für das ganze Land festschreibt. Auf dieser Grundlage können dann Gebiete ausgewiesen und nach einer einmaligen Überwindung des zumutbaren Herdenschutzes ohne DNA-Probe artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen zur Entnahme von Wölfen (nach § 45 Abs. 7 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz) erteilt werden.

Parallel zum Verordnungsverfahren wird das Land bereits weiter die von der UMK vorgegebenen Kriterien und Voraussetzungen anwenden, wenn im Einzelfall die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. „Mit den neuen Verfahren können wir in Regionen mit hohen Nutztierschäden, die trotz gutem Herdenschutz erfolgen, schneller und unbürokratischer handeln“, so Umweltminister Meyer. „Und das war unser gemeinsames Ziel. Damit helfen wir der wichtigen Weidetierhaltung, die trotz gutem Herdenschutz unter Nutztierschäden leidet. Und gleichzeitig stellen wir auch den Artenschutz des Wolfes sicher.“

Die Union übt dennoch Kritik. Die CDU-Fraktion spricht von einer anhaltenden Verzögerungstaktik der Landesregierung bei den großen Linien des Wolfsmanagements. Ein günstiger Erhaltungszustand sei in Niedersachsen lange gegeben. Auch sei man von Ministerpräsident Weil enttäuscht, dass Niedersachsen im Bundesrat gegen einen Antrag aus Bayern gestimmt hat, mit dem der Schutzstatus des Wolfes herabgesenkt hätte werden können. Die vorgestellten „Regeln zum sogenannten Schnellabschuss sind eben kein regional differenziertes Bestandsmanagement und reichen nicht aus, das Problem zu lösen. Darüber hinaus erwarten wir als CDU-Fraktion auch eine angemessene Finanzierung des präventiven Schutzes von Weidetieren sowie eine Anpassung der Höchstgrenze für Entschädigungen“, so er agrarpolitische Spreche Marco Mohrmann abschließend.


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