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Landkreis stellt nur wenige Verstöße gegen Corona-Regeln fest

Landkreis Osterholz. Seit April finden regelmäßig unangekündigte Kontrollen bei verschiedenen Gewerbetreibenden im Landkreis statt, um die Einhaltung der Corona-Regelungen zu überprüfen. Zuletzt wurden am vergangenen Wochenende in einer groß angelegten Aktion über 100 Betriebe kontrolliert. In nur zwei Fällen kam es zu Beanstandungen.

„Sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die Gewerbetreibenden im Landkreis Osterholz beweisen ein großes Verantwortungsbewusstsein“, resümiert die Krisenstabsleiterin Heike Schumacher. Insgesamt seien bislang zwar 127 Bußgeldverfahren eingeleitet worden. „Überwiegend handelt es sich hierbei um Verstöße gegen das Abstandsgebot zu Beginn der Corona-Pandemie mit einem durchschnittlichen Bußgeld in Höhe von 200 Euro.“ Auch fünf Verstöße gegen das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung wurden registriert. Das Bußgeld liegt hier bei 100 bis 150 Euro. Hierzu erklärt die Krisenstabsleiterin: „Sowohl Landkreis als auch Polizei versuchen, im Rahmen ihrer Kontrollen zu aller erst aufzuklären. Manchmal herrscht Unklarheit über die Regelungen. Beispielsweise war vielen Menschen bis vor einiger Zeit nicht bewusst, dass sie auch im Wartebereich des ÖPNV oder an Bahnhöfen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen. Soweit direkte Einsicht gezeigt wird, wird natürlich kein Bußgeldverfahren eingeleitet.“ Dennoch drücke der Landkreis und auch die Polizei kein Auge zu bei offensichtlichen und mutwilligen Verstößen.
 
Über 100 Überprüfungen am Wochenende
 
Bei den unangekündigten Kontrollen des Landkreises der letzten Monate handelt es sich überwiegend um Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gastronomiebetriebe. Von Donnerstag bis Sonntag letzter Woche wurden insgesamt 106 Geschäfte aufgesucht. In zwei Gastronomiebetrieben fehlte ein Hygienekonzept. Daher wurde entsprechend ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Da alle anwesenden Personen die notwendigen Abstände und Hygienemaßnahmen einhielten, mussten die beiden Betriebe nicht geschlossen werden. Die Hygienekonzepte müssen nun unmittelbar erstellt werden. Nachkontrollen sind vorgesehen. Kontrollen durch den Landkreis finden in allen Bereichen und oftmals ohne Anlass statt. Auch können Betriebe mehrfach aufgesucht werden. So hätte es bislang schon weit über 500 Kontrollen insgesamt gegeben.
 
Auch Kontrollen im privaten Bereich
 
Neben Kontrollen bei Gewerbebetreibenden finden auf entsprechenden Anlass auch Überprüfungen im privaten Raum statt. „Diese fußen aber oftmals auf konkreten Hinweisen aus der Bevölkerung, die mögliche Verstöße unmittelbar an die Polizei melden“, berichtet Schumacher. Die Kontrollen würden dann auch von der Polizei wahrgenommen werden. „In Einzelfällen haben wir auch als Landkreis besorgte Anrufe von Personen bekommen, die von einer privaten Feierlichkeit gehört haben, die den Corona-Regelungen zuwiderlaufe. In diesen Fällen nehmen Landkreis oder Polizei Kontakt zu den Veranstaltern auf und informierten über die aktuellen Regelungen. Dabei sind wir stets auf Verständnis gestoßen. Gerade in der Übergangszeit, in der es keine konkrete Personenanzahl für private Feierlichkeiten gab, waren die Menschen verunsichert, was erlaubt ist und was nicht.“
Die Krisenstabsleiterin ermutigt alle Bürger*innen, weiterhin so umsichtig mit den Regelungen in der Corona-Pandemie vorzugehen, wie bisher. „Sie alle tragen damit dazu bei, die Lage im Landkreis Osterholz im Griff zu behalten und trotz Einschränkungen nicht auf gemeinsame Aktivitäten, wie den Besuch im Restaurant verzichten zu müssen.“


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