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Krankenhaus-Versorgung auf dem Land gefährdet

Die Wohlfahrtspflege fürchtet einen „Kahlschlag“ und warnt vor einer Aushebelung der Landeskompetenzen.

Niedersachsen (eb). „Die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorgestellten Empfehlungen zur zukünftigen Krankenhausfinanzierung und Krankenhausplanung werden zu massiven Einschränkungen und Problemen vor allem im ländlichen Raum führen“, so Dr. Ralf Selbach, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen.

Die Bundesempfehlungen werden nicht nur für die Krankenhäuser in kommunaler Trägerschaft massive Auswirkungen bis hin zu möglichen Schließungen haben. Auch die Krankenhäuser in Trägerschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen werden vor enormen Problemen stehen, wenn die Bundesempfehlungen so wie vorgesehen umgesetzt werden.

„Wir schließen uns daher den grundsätzlichen Appellen und Ausführungen des Niedersächsischen Landkreistages und der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft vollumfänglich an und werden auch unsere Kritikpunkte in die politische Diskussion mit einbringen.“

Vor allem dürfe es nicht zu einer Aushebelung der Landeskompetenzen im Rahmen der Krankenhausplanung und den damit verbundenen Auswirkungen auf die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung kommen, so Selbach weiter.

Mit dem am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen neuen Niedersächsischen Krankenhausgesetz ist man auf einem guten Weg, die Weichen für die Zukunft zu stellen. Dies dürfe nicht durch eine Bundesplanung „am grünen Tisch“ verhindert werden. Selbach fordert weiter eine stärkere Mitwirkung des Landes bei der Planung auf Bundesebene. Die Krankenhäuser in Trägerschaft der Freien Wohlfahrtspflege stehen dabei vor nochmals zusätzlichen finanziellen Herausforderungen, da bei Defiziten keine Kompensation der Verluste aus Steuermitteln möglich ist, wie dies in kommunal geführten Häusern regelmäßig erfolgt.

„Wir begrüßen Reformen, wir wehren uns aber gegen einen Kahlschlag der Versorgung, vor allem im ländlich geprägten Niedersachsen“, so Selbach. Gerade die Krankenhäuser in Trägerschaft der Wohlfahrtsverbände nehmen eine besondere Stellung für hilfebedürftige Menschen im Gemeinwesen ein. Sie seien ein Garant für die ganzheitliche Versorgung durch ihre Vernetzung mit ambulanten Hilfen und Beratungsstellen, wie zum Beispiel in ambulanten Pflegediensten oder örtlichen Suchtberatungsstellen.


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