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Häusliche Gewalt in Corona-Krise - Hilfsangebote bestehen weiter

Niedersachsen (eb). Die Niedersächsische Justizministerin Barbara Havliza ruft dazu auf, in diesen Wochen bei dem Thema „häusliche Gewalt“ besonders wachsam zu sein und weist auf verschiedene Hilfsangebote für Betroffene hin.

Justizministerin Barbara Havliza ruft dazu auf, in diesen Wochen bei dem Thema „häusliche Gewalt“ besonders wachsam zu sein. „Ich habe die Sorge, dass in der aktuellen Situation die Fälle häuslicher Gewalt zunehmen. Wir wissen nicht, was hinter den vielen geschlossenen Türen passiert. Umso wichtiger ist es, dass Nachbarn, Freunde und Verwandte jetzt ganz genau hinsehen und hören, was in ihrer unmittelbaren Nähe passiert“, so Havliza.
Zugleich betont die Ministerin, dass der Opferschutz in Niedersachsen auch in Corona-Zeiten für die Menschen da ist. „Wer in Not ist, für den gibt es Hilfe!“, so Havliza. „Der Schutz von Opfern häuslicher Gewalt gehört mit zu den Kernaufgaben der Justiz. Unsere Familiengerichte sind für Gewaltschutzanträge stets erreichbar.“ Aus diesem Anlass weist die Ministerin konkret auf mehrere Ansprechpartner hin.
 
Polizei und Staatsanwaltschaft
 
Selbstverständlich schreiten Polizei und Staatsanwaltschaft bei Taten häuslicher Gewalt ein, denn es können verschiedene strafrechtliche Tatbestände erfüllt sein, zum Beispiel Bedrohung, Freiheitsberaubung, Körperverletzung oder Vergewaltigung. Betroffene können bei jeder Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten.
 
Familiengericht
 
Das Gewaltschutzgesetz bietet einen schnellen und effektiven zivilrechtlichen Schutz vor Gewalt, Bedrohungen oder anderen schwerwiegenden Belästigungen. Anträge können beim Amtsgericht -Familiengericht- gestellt werden. Mögliche gerichtliche Anordnungen zum Schutz des Opfers können sein: ein Verbot des Zusammentreffens mit einem Opfer, ein Betretungsverbot hinsichtlich der Wohnung des Opfers, ein Aufenthaltsverbot hinsichtlich des Umkreises der Wohnung des Opfers, ein Kontaktverbot oder auch die Überlassung der Wohnung.
 
Stiftung Opferhilfe
 
Die Opferhelferinnen und Opferhelfer der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen sind für die Anliegen aller Betroffenen von Gewalt und Straftaten über die elf Büros an jedem Werktag telefonisch durchgehend erreichbar. Die Telefonnummern und Bürozeiten der Opferhilfebüros befinden sich auf der Website www.opferhilfe.niedersachsen.de. Zudem besteht die Möglichkeit der Online-Beratung.
 
Landesbeauftragter für Opferschutz
 
Der Landesbeauftragte für Opferschutz in Niedersachsen, Thomas Pfleiderer, steht Betroffenen als Ansprechperson zur Verfügung und vermittelt Unterstützungsangebote psychosozialer, finanzieller und sonstiger Art. Die Geschäftsstelle des Landesbeauftragten ist erreichbar unter Telefon: (0511) 120-8751 sowie per E-Mail: opferschutzbeauftragter@mj.niedersachsen.de.
 
Koordinierungsstelle „Häusliche Gewalt“
 
Zur Sensibilisierung für Taten in der Nachbarschaft hat die Koordinierungsstelle „Häusliche Gewalt“ beim Landespräventionsrat Niedersachsen im Justizministerium gemeinsam mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Flyer und Poster entwickelt. Diese verdeutlichen, dass eine aufmerksame Nachbarschaft die beste Prävention ist. Und sie zeigen auf, was man tun kann, wenn man häusliche Gewalt in der Nachbarschaft bemerkt. Die Papierversion von Flyer und Poster können bei der Geschäftsstelle des Landespräventionsrates Niedersachsen bestellt werden (info@lpr.niedersachsen.de). Digital sind sie unter lpr.niedersachsen.de abrufbar.


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